BWS Messung & Inspektion von Schutzeinrichtungen

Wenn es um Menschenschutz geht, zählt jeder Millimeter: Die BWS‑Messung von Pilz sorgt dafür, dass Sicherheitsabstände stimmen, Schutzeinrichtungen korrekt reagieren und Betreiber ihre gesetzlichen Prüfpflichten zuverlässig erfüllen. Für maximale Sicherheit – und für Ihr gutes Gefühl.

Als Maschinenbetreiber tragen Sie die Verantwortung, Ihre Mitarbeitenden zuverlässig zu schützen und gleichzeitig die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten. Eine regelmäßige Überprüfung Ihrer berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (BWS) – wie Lichtgitter, Lichtvorhänge oder Laserscanner – ist dabei unverzichtbar.

Pilz unterstützt Sie mit seinem zertifizierten Inspektionsservices: 

  • für maximale Rechtssicherheit, 
  • für maximale Produktivität und 
  • für maximalen Schutz.

Haftungs- und Betreiberpflichten

Warum ist eine BWS Messung zwingend erforderlich?
Maschinen und Schutzeinrichtungen unterliegen im Betrieb natürlicher Abnutzung, Modifikationen oder Veränderungen im Arbeitsablauf. Dadurch können sich Sicherheitsabstände unbemerkt verändern – und genau hier kommt die BWS Messung ins Spiel.
Regelmäßige Inspektionen stellen sicher, dass gesetzliche Sicherheitsvorschriften erfüllt werden und bilden den Grundstein für verbesserten Mitarbeiterschutz sowie Minimierung von Risiko und Haftung. 

Schutzeinrichtungen müssen zudem immer dann geprüft werden, wenn Umbauten, Änderungen oder außergewöhnliche Ereignisse die Sicherheit beeinflussen können. Dies ist in der Arbeitsmitelverordnung (AM-VO) festgeschrieben.

Gesetzliche Grundlage: Was Betreiber wissen müssen

Prüfplakette berürungslos wirkende Schutzeinrichtung

Schutzeinrichtungen sind sicherheitsrelevante Arbeitsmittel – daher ist ihre regelmäßige Kontrolle gesetzliche Pflicht. Der Betreiber verpflichtet, vor Erstinbetriebnahme, nach Standortwechsel sowie regelmäßig bei hoher Nutzung eine Inspektion durchzuführen. 
Regelmäßige Prüfungen dienen dem Mitarbeiterschutz, der Vermeidung von Produktionsausfällen und der rechtlichen Absicherung Ihres Unternehmens.

AschG §37

Prüfung von Arbeitsmitteln:

Arbeitsmittel müssen regelmäßig geprüft werden, wenn sie Belastungen ausgesetzt sind, die sicherheitsrelevante Mängel verursachen können. BWS werden durch das Unterbrechen des Schutzfeldes regelmäßig belastet → daher prüfpflichtig.

AM VO §13

Funktionskontrolle von Schutzeinrichtungen:

Bei Erstinbetriebnahme und nach Reparaturen müssen Schutzeinrichtungen wie Lichtschranken und Lichtvorhänge kontrolliert werden.

AM VO §8 

Wiederkehrende Prüfung:

Mindestens einmal jährlich, spätestens alle 15 Monate müssen prüfpflichtige Arbeitsmittel überprüft werden.
Auch BWS Systeme zählen dazu, weil sie sicherheitsrelevante Funktionen erfüllen.

Mehr Produktivität und Rechtssicherheit | Verpflichtende Fälle für die Nachlaufwegmessung

Aufbau, Umbau, Standortwechsel oder Änderungen an Prozessen/Steuerungen

Regelmäßige Nutzung, hoher Verschleiß oder mögliche Beeinträchtigung der Schutzeinrichtungen

Außergewöhnliche Ereignisse (Unfall, Reparatur, lange Stillstandszeiten, äußere Einflüsse)

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Johann Cernko, Solution Sales bei Pilz Österreich

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