09.12.2020

Maschinensicherheit nach dem Brexit

Welche normativen Auswirkungen hat der Brexit auf die Maschinensicherheitsrichtlinie und CE-Kennzeichnung?

Schon seit 1985 können CE-kennzeichnungspflichtige Produkte im gesamten Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) vertrieben werden. Wer aber kennzeichnungspflichtige Waren auf den britischen Markt bringen will, wird sich ab Ende der aktuellen Übergangsphase für den Austritt Großbritanniens aus der EU mit einer neuen nationalen Kennzeichnung auseinandersetzen müssen (UKCA). Zum neuen System hat die britische Regierung nach langem Zögern nun endlich Detailinformationen veröffentlicht.
Mangels anderweitigen Abkommens werden die neuen Regeln bereits ab 01.01.2021 zur Anwendung kommen. Bei vielen Produkten wird die CE-Kennzeichnung bis Ende 2021 weiterhin anerkannt werden; erst ab 2022 wird die UKCA-Zertifizierung und das Anbringen des entsprechenden Zeichens für alle betroffenen Produkte verpflichtend.

Hersteller und Importeure kennzeichnungspflichtiger Produkte wären gut beraten, sich mit Experten in Verbindung zu setzen, denn der Teufel steckt bekanntlich im Detail. Beachten Sie etwa:
Von der Schonfrist für die Anerkennung der CE-Kennzeichnung betroffen sind in der Regel Produkte, für die die CE-Konformitätserklärung im Rahmen der „internen Fertigungskontrolle“ oder durch eine in einem EU-Land ansässige Konformitätsbewertungsstelle (Notified Body) ausgestellt wurde.

UKCA

Achtung vor allem bei Produkten die dem „Old Approach“ unterliegen (beispielsweise Chemikalien und Arzneimittel) sowie medizinische Geräte und Produkte in den Bereichen Bau, Interoperabilität des Schienenverkehrs und Sprengstoffe für zivile Zwecke – diese haben andere Regularien in Bezug auf UKCA.

Wird die Nennung einer verantwortlichen Person vorgeschrieben, muss sich diese bereits ab 1. Jänner 2021 in England, Schottland oder Wales (aber nicht Nordirland) befinden.
Die UKCA-Kennzeichnung darf nur an Produkten angebracht werden, die der Zertifizierungspflicht nach britischem Recht unterliegen. 

Details dazu erfahren Sie in unseren beiden kostenlosen Webcasts zum Thema „Brexit“:

  1. Brexit - Auswirkungen auf CE, Normen, Produkte zur Aufzeichnung
  2. Brexit Special - Update zur normativen Lage | am 10.12.2020 um 10.00 Uhr zur Aufzeichnung

 

UKNI

Die Verkehrsfähigkeit von Produkten in Nordirland wird nach wie vor mit der CE-Kennzeichnung bescheinigt. Ausnahmen bilden Produkte die von einer britischen benannten Stelle geprüft und vom Hersteller in Verkehr gebracht werden. Diese werden dann mit dem zusätzlichen Kennzeichen „UKNI“ versehen.

Als global agierendes Unternehmen ist es uns wichtig, unsere Kunden auch über die Grenzen hinaus zu unterstützen!

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oder dabei aktive Unterstützung benötigen – in unserem vielschichtigen Dienstleistungsportfolio findet sich garantiert die passende Lösung für Sie.

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