Durch die verpflichtete Anbringung des CE-Zeichens bestätigt der Hersteller, dass die Maschinen oder Anlagen alle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der ab 2027 geltenden EU-Maschinenverordnung 2023/1230 erfüllen. Alle Maschinen, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, unabhängig des Baujahrs, benötigen eine CE-Kennzeichnung. Ebenso muss nach einem Retrofit oder großen Instandhaltungsarbeiten geprüft werden, ob eine neue CE-Kennzeichnung notwendig ist.
Pilz unterstützt sowohl bei der CE-Kennzeichnung, als auch -Beratung für Maschinen.
Kontaktieren Sie jetzt die Normenexperten von Pilz via Formular oder unter der Normenhotline +431 7986263-555.