Maschinen, die einer hohen Nutzung unterliegen und möglichen Beeinträchtigung von Sicherheitseinrichtungen ausgesetzt sind, müssen regelmäßig inspiziert werden. Weiters empfiehlt sich die Überpfüng der Schutzeinrichtungen nach dem Aufbau oder dem Umrüsten sowie nach Änderungen von Arbeitsverfahren, um mögliche Schutzmängel aufzudecken, die unentdeckt unter Umständen großen Schaden anrichten und die Sicherheit der Mitarbeiter beinträchtigen.
Pilz empfiehlt, die Inspektion mindestens einmal jährlich durchzuführen. Bei der Inspektion Ihrer Schutzeinrichtungen werden alle technischen Sicherheitseinrichtungen Ihrer Maschinen hinsichtlich Anbringung, Zustand und Funktion überprüft. Hierzu gehören Not-Halt, Schutztüren, Zweihand-Bedienungen sowie optische Schutzeinrichtungen wie Lichtvorhänge, Laserscanner und kamerabasierte Systeme. Durch Nachlaufmessungen überprüfen wir, dass vorgegebene Sicherheitsabstände dem aktuellen Zustand Ihrer Maschine entsprechen.