Muss ein Betriebsartenwahlschalter sicher ausgewertet werden?

Basierend auf der Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG, sowie den einschlägigen Normen, muss ein Betriebsartenwahlschalter [BAWS] immer dann vorhanden sein, wenn mehrere Betriebsarten und/oder Steuerungsabläufe an einer Maschine/Anlage möglich sind, welche ein unterschiedliches Sicherheitsniveau erfordern.

Dabei gelten folgende Mindestanforderungen an den BAWS:

  • Jede Schaltstellung darf ausschließlich eine Betriebsart ermöglichen
  • Das Betätigen des BAWS allein darf den Maschinen-/Anlagenbetrieb nicht auslösen
  • Die gewählte Betriebsart muss allen anderen Steuerfunktionen der Maschine/Anlage übergeordnet sein, Ausnahme: Not-Halt / Not-Aus

Die sichere Auswertung des BAWS ist durch die MRL, sowie die einschlägigen Normen nicht eindeuteig geregelt. Ausnahme bilden hier einige produktbezogene Normen (C-Normen). Dennoch kann der Forderung "jede Schaltstellung  darf ausschließlich eine Betriebsart ermöglichen" nur durch eine sichere Auswertung des BAWS nachgekommen werden. Da eine Standardsteuerung keiner Sicherheitskategorie zugeordnet werden kann, kann auch die Auswertung eines BAWS durch eine Standardsteuerung nicht sicherheitsgerichtet erfolgen.

 

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