Am 20. Januar 2027 wird die neue EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 verbindlich. Für Hersteller und Betreiber bedeutet das: Jetzt handeln oder später riskieren, Maschinen nicht mehr betreiben oder in Verkehr bringen zu dürfen.
Die Maschinenverordnung bringt tiefgreifende Veränderungen:
- Cybersecurity wird verpflichtender Bestandteil der Maschinensicherheit
- Software zählt als Sicherheitsbauteil
- Betreiber können durch Änderungen zum Hersteller werden – mit allen Pflichten
- Neue Prüfanforderungen für Hochrisiko-Maschinen
- Digitalisierung, KI und Vernetzung erfordern neue Sicherheitskonzepte
Das bedeutet:
Wer nicht rechtzeitig umsetzt, riskiert Verzögerungen bei der CE-Kennzeichnung, hohe Nachrüstungskosten oder sogar Stillstand von Anlagen.