Sicherheitszuhaltung

Verriegelungseinrichtungen mit Zuhaltung, bzw. Sicherheitszuhaltungen, wie zum Beispiel der mechanische Sicherheitsschalter PSENme 1, der Sicherheitsriegel PSEN b5 und das sichere Schutztürsystem PSENsgate, werden an beweglich trennenden Schutzeinrichtungen angebracht. Dank der Sicherheitszuhaltung  wird nach Öffnen der Schutztüre die Ausführung einer gefährlichen Maschinenfunktionen verhindert. Außerdem bleibt die Schutztür dank Sicherheitsschalter geschlossen, solange die gefahrbringende Bewegung für den Bediener besteht.

Eine sichere Verriegelungseinrichtung mit Zuhaltung der Kategorie 3 besitzt zwei Sicherheitsfunktionen:

  • Keine Entsperrung der beweglichen trennenden Schutzeinrichtung, solange die Motorgeschwindigkeit größer als Null ist. 
  • Vermeiden eines unerwarteten Anlaufs bei entsperrter oder nicht geschlossener beweglicher trennender Schutzeinrichtung. (Siehe Verriegelungseinrichtung)

Beide Sicherheitsfunktionen besitzen eigene Sicherheitskennzahlen und müssen getrennt voneinander bewertet werden.

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