Wirksamkeit von Schutzeinrichtungen durch Mindestabstände

Mindestabstände

Um Gefährdungen von Personen zu vermeiden, sind Mindestabstände zwischen Gefahrstelle und Schutzeinrichtung vorgeschrieben. Diese dienen zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen.

Die Mindestabstände setzen sich aus zwei Teilen zusammen:

  • Die Schritt- bzw. Greifgeschwindigkeit multipliziert mit der Reaktionszeit des Systems und
  • einem Zuschlag, der von der Höhe des Gefahrenortes und der Höhe der Schutzeinrichtung abhängt. Dieser Zuschlag kann bis zu 1 200 mm betragen.

Norm für Mindestabstände bei Maschinen

Norm Titel
EN ISO 13854 Sicherheit von Maschinen
Mindestabstände - zur Vermeidung des Quetschens von Körperteilen

 

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