Schutzeinrichtungen und Sicherheitseinrichtungen an Maschinen und Anlagen

Schutzeinrichtungen an einer Anlage

Schutzeinrichtungen sind erforderlich, um Menschen so weit als möglich vor Gefahren zu schützen, die eine Maschine im Betrieb hervorrufen kann - oberstes Ziel ist der Schutz und die Sicherheit der Mitarbeiter vor mechanischen Gefährdungen durch bewegliche Teile an Maschinen. Dafür müssen technische Maßnahmen, wie beispielsweise trennende Schutzeinrichtungen, eingerichtet werden, die auf einfache Weise Gefährdungen vermeiden, aber auch Anforderungen hinsichtlich der Vermeidung von Manipulation erfüllen.

Zum Thema Schutzeinrichtungen an Maschinen existieren umfangreiche Vorschriften, die je nach Land unterschiedlich ausgeprägt sind. In der Europäischen Union ist der Hersteller beispielsweise verpflichtet, die Richtlinie 2006/42/EG, die Maschinenrichtlinie, einzuhalten. Für Betreiber existieren in der Regel landesspezifische Gesetze, die es zu beachten und einzuhalten gilt.

Dem Hersteller ist es nicht immer möglich, alle Risiken an einer Maschine auszuschließen, ohne deren Funktion bzw. Bedienung gravierend zu behindern. Wenn sich Gefährdungen nicht konstruktiv vermeiden lassen und Restrisiken bleiben, muss der Hersteller Sicherheitseinrichtungen vorsehen. Laut Maschinenrichtlinie müssen die beweglichen, potentiell gefährlichen Teile der Maschine so konstruiert und gebaut sein, dass keine Unfallrisiken durch nicht so vorgesehene Berührungspunkte bestehen. Ist diese konstruktive Risikominimierung nicht möglich, „müssen die beweglichen Teile mit trennenden oder nicht-trennenden Schutzeinrichtungen ausgestattet sein“ (Anhang 1, Maschinenrichtlinie).

Mann mit Schutzhelm und Schutzbrille überprüft eine Maschine

Die beiden Grundprinzipien von Schutzeinrichtungen

Das sichere Schutztürsystem PSENsgate an einer Schutzeinrichtung

Man unterscheidet zwischen trennenden und nicht trennenden Lösungen. Trennende Schutzeinrichtungen verhindern den Zutritt bzw. Eingriff von Personen in den Gefahrenbereich einer Maschine. Doch mitunter ist es nicht möglich, oder auch nicht sinnvoll, solche festen Einrichtungen zu wählen, vor allem dann, wenn dadurch die Gefahr der Manipulation steigt. In der Maschinenrichtlinie, Anhang 1, wird gefordert, dass die Konstruktion einer Schutzeinrichtung verhindern muss, dass diese auf einfache Weise unwirksam gemacht werden kann. Sonst darf die Maschine keine CE-Kennzeichnung tragen. Ein möglicher Ansatz sind dann nicht-trennende Schutzeinrichtungen. Diese sichern den Gefahrenbereich ohne eine physikalische Trennung ab. Oft kommen hier steuerungstechnische Lösungen zum Einsatz, wie beispielsweise Sicherheitslichtgitter in Verbindung mit einer Sicherheitssteuerung.

Trennende Schutzeinrichtungen

  • Feststehende trennende Schutzeinrichtungen: Der Schutz wird mittels einer physischen Barriere erreicht z.B. durch Schutzzäune. Die Schutzeinrichtung wird dauerhaft angebracht und optisch gekennzeichnet, z.B. durch einen gelben Anstrich.
  • Beweglich trennende Schutzeinrichtungen: die physische Barriere ist beweglich angebracht, z.B. als Schutztür in Schutzzäunen oder auch als Hauben, Klappen und Rolltore. Sogenannte Verriegelungseinrichtungen, wie z.B. Sicherheitsschalter, überwachen die Schutzstellung. Durch diese wird die Ausführung einer gefährlichen Maschinenfunktion verhindert.

Nicht-trennende Schutzeinrichtungen

  • Berührungslos wirkende Schutzeinrichtungen (BWS), optoelektronische Schutzeinrichtungen, z.B. Lichtgitter, Lichtvorhänge, Laserscanner oder kamerabasierte Schutzsysteme. Neben den klassischen BWS gehören auch sichere Radarsysteme zu den barrierefreien Sicherheitslösungen.
  • Druckempfindliche oder durch Berührung wirkende Schutzeinrichtungen, z.B. Schaltmatten oder Schaltleisten. So kann beispielsweise eine gefahrbringende Bewegung gestoppt werden, wenn ein Mitarbeiter die Schaltmatte betritt.
  • Schutzeinrichtungen mit Ortsbindung, z.B. Zweihandtaster oder andere handbetätigte Befehlsgeber oder Zustimmeinrichtungen. Diese müssen in der Regel außerhalb des Gefahrenbereichs angeordnet werden. Zweihandschaltungen binden beide Hände des Benutzers bei der Bedienung einer Maschine, beispielsweise einer Presse.

Bei allen Maßnahmen ist auf ausreichend bemessene Sicherheitsabstände zu achten, damit diese wirksam sind. Die Normen EN ISO 13854, EN ISO 13855 und EN ISO 13857 liefern dazu die notwendigen Grundlagen.

Die Sicherheitseinrichtungen einer Maschine sollten grundsätzlich so konstruiert sein, dass die Bedienung während des bestimmungsgemäßen Betriebs nicht unnötig behindert wird. So zumindest die Forderung laut der Norm EN ISO 12100, die sich mit den Grundsätzen für die Herstellung sicherer Maschinen befasst.

Manipulation von Schutzeinrichtungen

Die Manipulation von Schutzeinrichtungen macht diese unwirksam oder beeinträchtigt sie massiv in ihrer Funktion. Das hat zur Folge, dass Maschinen in einer nicht vorgesehenen Weise zum Einsatz kommen, oder die durch den Hersteller festgelegten Schutzmaßnahmen umgangen werden.

Wie die Manipulation ausgeführt wird, ist erstmal nicht relevant. Unfallstatistiken belegen, dass das Risiko durch Manipulation in vielen Unternehmen unterschätzt wird. Dabei sind sowohl der Hersteller der Maschinen als auch der Betreiber gesetzlich dazu verpflichtet, Vorgaben zum Schutz der Bediener einzuhalten. Dazu gibt es entsprechende Normen, die es zu beachten und umzusetzen gibt, sowohl bei der Konstruktion der Maschine durch den Hersteller als auch im laufenden Betrieb durch den Betreiber. Kommt bei Betrieb einer Maschine ein Mitarbeiter zu Schaden, müssen beide Seiten mit strafrechtlichen Folgen rechnen. Vor allem dann, wenn der Unfallgrund eine manipulierte Schutzeinrichtung war.

Sie benötigen Unterstützung? Unsere Sicherheits-Experten übernehmen gerne die technische Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen in Ihrem Betrieb, bspw. die BWS-Prüfung, und definieren gemeinsam mit Ihnen weitergehende Maßnahmen für Maschinensicherheit.

Inspektionen von Schutzeinrichtungen

Wünschen Sie weitere Informationen? Lesen Sie im Kapitel 4 nach! Das deutsch-sprachige Sicherheitskompendium bietet Ihnen Wissen rund um die Maschinensicherheit.

Sicherheitskompendium
Icon Stop Manipulation

Überblick über den Bereich

Pilz Österreich

Pilz Ges.m.b.H. Sichere Automation
Wagramer Straße 19
1220 Wien
Österreich

Telefon: +43 1 7986263-0
E-Mail: pilz@pilz.at

Product Services

Telefon: +43 1 7986263-444
E-Mail: techsupport@pilz.at