Frage: Ein lateinamerikanischer Kunde kauft eine Maschine bei einem nordamerikanischen Hersteller und beabsichtigt die Maschine an einem Standort innerhalb der EU zu betreiben. Wer ist der Inverkehrbringer, wenn der Hersteller die Maschine direkt zum Bestimmungsort in der Europäischen Union liefert?
Wurde die Maschine beim Hersteller mit dem Aufstellungsort "innerhalb der Europäischen Union" bestellt, so ist der Hersteller auch der Inverkehrbringer und muss in diesem Fall einen Bevollmächtigten (s.u.) innerhalb der EU benennen.
Wurde hingegen vertraglich vereinbart, dass die Maschine an den lateinamerikanischen Kunden geliefert werden soll (ohne Hinweis auf den Aufstellungsort in der EU), dann ist der Kunde Inverkehrbringer und muss bei Einfuhr der Maschine einen Bevollmächtigten innerhalb der EU benennen.
Bevollmächtigter bei Import in die EU: Ein Hersteller/ Inverkehrbringer mit Sitz außerhalb der EU muss bei Import einer Maschine in die EU einen Bevollmächtigten (Person oder Institution) innerhalb der EU benennen. Dieser nimmt die Verpflichtungen des Herstellers innerhalb der EU wahr. Es kann sich hierbei z.B. um den Importeur mit Firmensitz in der EU handeln.