Ob an der Schaltschranktür, der Not-Halt-Entriegelung, der Zutrittstür oder bei der Wahl der Betriebsart – Schlüsselschalter und klassische Schließungen sind wahre Allrounder mit vielseitigen Einsatzmöglichkeiten. Doch erleichtern sie wirklich das Leben von Maschinenbauern und sorgen für mehr Sicherheit bei Betreibern?
Diese Frage wird kritisch, wenn Standardschließungen als Schutzsystem gegen unberechtigten Zutritt in Gefahrenbereiche oder Zugriff auf sicherheitsrelevante Maschinenfunktionen eingesetzt werden und jeder Instandhalter im Werk den passenden Schlüssel am Bund trägt. Unabhängig davon, ob die betreffende Person über die notwendige Qualifikation oder Befugnis verfügt, um Sonderbetriebsarten zu schalten oder Sicherheitsfunktionen zu überbrücken.
Richtig brisant wird es, wenn auf einem Maschinenpult sieben verschiedene Betriebsarten über sieben Schlüsselschalter ausgewählt werden können – die alle identisch sind. In den meisten Fällen ist es aber ohnehin egal, denn bei gefühlt acht von zehn Schaltern steckt der Schlüssel sowieso dauerhaft. Verantwortlich ist niemand, weil der Schlüssel Allgemeingut ist.
Und überhaupt: „Das war schon immer so“. Das digitale Äquivalent zur Standardschließung ist übrigens das auf Kreppband notierte Passwort der höchsten Zugriffsebene – fein säuberlich neben das HMI geklebt und für alle sichtbar. Spätestens mit der Maschinenverordnung wird dieser Umgang mit Berechtigungen nicht mehr nur fahrlässig, sondern schlicht unzulässig. Denn die Verordnung schreibt vor, dass sicherheitsrelevante Hardware, Software und Daten gegen vorsätzliche und unbeabsichtigte Korrumpierung geschützt werden müssen.
Doch eigentlich ist das Thema längst aktuell: Bereits seit 2022 gelten verbindliche Regelungen, die Betreibern klare Vorgaben machen. So fordert die TRBS 1115 die Festlegung von Regeln zu Zugang und Zugriff auf sicherheitsrelevante MSR-Systeme sowie wirksame Authentifizierungsverfahren und eine tätigkeitsbezogene Rechtevergabe. Die TRBS 1116 geht noch weiter und gibt vor, dass generell nur Beschäftigte mit „ausreichender Qualifikation und Unterweisung“ Arbeitsmittel verwenden dürfen. Bei solchen mit besonderen Gefährdungen hat der Arbeitgeber sogar „dafür zu sorgen“, dass nur beauftragte Mitarbeiter sie nutzen können. Mit frei zugänglichen Schlüsselschaltern und Zugangscodes dürften all diese Vorgaben kaum zu erfüllen sein.
Pilz unterstützt gerne dabei, zeitgemäße und individuell passende Lösungen für Zutritts- und Zugriffskontrollen zu finden – damit Sicherheit nicht dem Zufall überlassen bleibt.
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