Mit ausgewiesener Kompetenz und lückenlosem Service unterstützen wir Sie beim CE-Kennzeichnungsprozess. Dieser ist für neue oder umgebaute Maschinen, die in die EU importiert oder dort in Betrieb genommen werden, vorgeschrieben.
Seit dem 1.1.1995 sind Hersteller verpflichtet, an ihren Maschinen das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Durch die Anbringung des CE-Zeichens bestätigt der Hersteller, dass die Maschinen oder Anlagen alle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG sowie der ab 2027 geltenden EU-Maschinenverordnung 2023/1230 erfüllen. Alle Maschinen, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, unabhängig des Baujahrs, benötigen eine CE-Kennzeichnung.