In nahezu jeder Anwendung sind beweglich trennende Schutzeinrichtungen wie Schwenk- und Schiebetüren, Klappen oder Hauben zu finden. Gibt es gefährliche Nachlaufbewegungen, ist eine Sicherheitszuhaltung mit entsprechendem Manipulationsschutz entsprechend der EN ISO 14119 erforderlich.
Das Öffnen der Schutztüre ist erst dann möglich, wenn Gefahr bringende Maschinenbewegungen gestoppt sind. Der Wiederanlauf ist erst nach Schließen und Verriegeln der Schutztüre möglich. Dabei dürfen die Schutzeinrichtungen weder zu umgehen noch manipulierbar sein.
Pilz Sicherheitsschalter mit Zuhaltung bieten Ihnen sowohl für den Prozess- als auch den Personenschutz die passende Lösung – für ein sicheres und produktives Arbeiten.