Die am 13. Dezember 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 ersetzt die frühere EU-Richtlinie und gilt für nahezu alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Binnenmarkt. Sie hat zum Ziel, den Verbraucherschutz durch einheitliche Sicherheitsstandards zu stärken.
Die Verordnung betrifft Wirtschaftsakteure entlang der gesamten Lieferkette, wie Hersteller, Importeure und Händler, einschließlich Online-Händler, und verfolgt die Ziele:
- Produktsicherheit während des gesamten Lebenszyklus
- Klare und ausreichende Produktinformationen für Verbraucher
- Rückverfolgbarkeit und schnelle Reaktion auf Sicherheitsrisiken
Der Anwendungsbereich dieser Verordnung umfasst in Verkehr gebrachte oder bereits auf dem Markt bereitgestellte Produkte insoweit, als es im Rahmen des Unionsrechts keine spezifischen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte gibt, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird.
Sind für Produkte im Unionsrecht weitere spezifische Anforderungen durch andere EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen festgelegt sind, so gelten die Anforderungen aus der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit nur ausschließlich für diejenigen Aspekte und Risiken oder Risikokategorien, die nicht unter diese anderen spezifischen Anforderungen fallen.
Pilz und die von Pilz für die EU zertifizierten Produkte sind bereits nach spezifischen Bestimmungen geprüft und erfüllen diese Schutzziele umfassend.
Alle Pilz-Produkte verfügen über die erforderlichen Zertifizierungen, werden mit einem Sicherheitsbeiblatt ausgeliefert und haben die entsprechenden Kennzeichnungen. Die Zertifikate und technische Dokumentationen zu jedem Produkt finden Sie auf unserer Website.