Unsere Verantwortung

Ein Mann stoppt eine Kette aus Bauklötzen

Compliance bedeutet für uns, dass wir uns an anwendbares Recht und Gesetz halten und darüber hinaus unsere eigenen ethischen Standards und sozialen Werte beachten. Unser Geschäftsgebaren ist seit jeher geprägt von Verantwortungsbewusstsein und hohen moralischen und ethischen Grundsätzen. Wir fühlen uns einer nachhaltigen Entwicklung verpflichtet, die den Bedürfnissen des Einzelnen, der Gesellschaft und der Umwelt gleichermaßen Rechnung trägt.

 

Unser Compliance Management Prozess bündelt hierzu die notwendigen Maßnahmen wie Risikoanalyse, Umsetzung und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sowie der Vermittlung der vom Unternehmen definierten Werte.

Es ist der Pilz Gruppe selbst ein Anliegen, eine transparente und offene Kommunikation zu fördern, eine sogenannte Speak-up-Kultur, sowohl innerhalb des Unternehmens sowie auch mit seinen Kunden, Zulieferern und anderen Geschäftspartnern.

Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (EU) 2023/988 - Pilz bereits umfassend konform

Die am 13. Dezember 2024 in Kraft getretene EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (EU) 2023/988 ersetzt die frühere EU-Richtlinie und gilt für nahezu alle Verbraucherprodukte auf dem EU-Binnenmarkt. Sie hat zum Ziel, den Verbraucherschutz durch einheitliche Sicherheitsstandards zu stärken. 

Die Verordnung betrifft Wirtschaftsakteure entlang der gesamten Lieferkette, wie Hersteller, Importeure und Händler, einschließlich Online-Händler, und verfolgt die Ziele:

  • Produktsicherheit während des gesamten Lebenszyklus
  • Klare und ausreichende Produktinformationen für Verbraucher
  • Rückverfolgbarkeit und schnelle Reaktion auf Sicherheitsrisiken

Der Anwendungsbereich dieser Verordnung umfasst in Verkehr gebrachte oder bereits auf dem Markt bereitgestellte Produkte insoweit, als es im Rahmen des Unionsrechts keine spezifischen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte gibt, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird. 

Sind für Produkte im Unionsrecht weitere spezifische Anforderungen durch andere EU-Richtlinien oder EU-Verordnungen festgelegt sind, so gelten die Anforderungen aus der EU-Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit nur ausschließlich für diejenigen Aspekte und Risiken oder Risikokategorien, die nicht unter diese anderen spezifischen Anforderungen fallen.
 
Pilz und die von Pilz für die EU zertifizierten Produkte sind bereits nach spezifischen Bestimmungen geprüft und erfüllen diese Schutzziele umfassend.

Alle Pilz-Produkte verfügen über die erforderlichen Zertifizierungen, werden mit einem Sicherheitsbeiblatt ausgeliefert und haben die entsprechenden Kennzeichnungen. Die Zertifikate und technische Dokumentationen zu jedem Produkt finden Sie auf unserer Website.

Integrity Line bei der Pilz Gruppe

Wir sind zur Wahrung unserer Werte auf Ihre Mithilfe bei der Aufdeckung von Missständen oder Fehlverhalten angewiesen.

Für eine Beschwerde hinsichtlich potenziell menschenrechtlicher- und umweltbezogener Risiken oder Verstöße bietet die Pilz Gruppe folgende Kontaktmöglichkeiten:

  • per E-Mail: compliance@pilz.com
  • auf dem Postweg: Pilz GmbH & Co. KG, Compliance Office/ VERTRAULICH, Felix-Wankel-Str. 2, 73760 Ostfildern
  • telefonisch unter: +49 711 3409 1103
  • Präsenztermin nach erfolgter Terminvereinbarung

Wie gehen wir mit Beschwerden oder Hinweisen bei der Pilz Gruppe um?

  • Öffnung des Hinweisgeberkanals (Integrity Line) für Beschwerden hinsichtlich potenziell menschenrechtlicher- und umweltbezogener Risiken oder Verstöße.
  • Jede Person oder Organisation, die von einem möglichen Verstoß gegen menschenrechts- oder umweltbezogene Sorgfaltspflichten durch PILZ, seine Mitglieder und Angehörigen, oder durch unmittelbare oder mittelbare Zulieferer von PILZ, oder von entsprechenden Risiken Kenntnis erlangt hat, kann einen Hinweis oder eine Beschwerde an das Compliance Office richten.
  • Für die Entgegennahme und Bearbeitung von Hinweisen und Beschwerden ist ausschließlich das Compliance Office zuständig. Die Mitarbeiter sind in ihrer Rolle weisungsfrei und auf Vertraulichkeit verpflichtet.
  • Eingangsbestätigung innerhalb von 7 Tagen, Bearbeitung und Rückmeldung binnen 3 Monaten, soweit eine Rückmeldemöglichkeit vom Hinweisgeber bereitgestellt ist. 
  • Strenge Vertraulichkeit im Hinblick auf personenbezogene Daten und hinsichtlich der Identität von Hinweisgeber und Beschuldigter.
  • Grundsätzlich gilt für den Hinweisgeber und alle potenziell Beteiligten, dass bei Abgabe eines Hinweises nicht mit persönlichen Nachteilen und Repressalien zu rechnen ist. Ebenso sind Beschuldigte vor Denunziation geschützt.

Transparency International e.V. - Hinweise für den Hinweisgeber

  • Offenlegung der Identität des Hinweisgebers ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung möglich.
  • Dokumentation findet statt und wird temporär, gemäß den gesetzlichen Vorgaben, aufbewahrt.

Weitere Informationen zum Datenschutz

Grafik Ablauf für eine Beschwerde

*Im Text wird ohne jede Diskriminierungsabsicht, vorwiegend die männliche Form verwendet, vereinzelt auch die weibliche. Damit sind jedoch alle Geschlechter miteinbezogen. Dies erfolgt aus rein redaktionellen und nicht aus inhaltlichen Gründen und beinhaltet dementsprechend keine Wertung.

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Was können wir für Sie tun?


Mir ist bekannt, dass die erhobenen personenbezogenen Daten ohne meine Einwilligung nur zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung meiner Anfragen genutzt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz und Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten finden Sie hier: Pilz Datenschutz
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich (E-Mail genügt).

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