CE auf Altmaschinen? Oder gilt der Bestandsschutz?

Teil 1 der Serie "Missverständnisse aus der Welt geschafft!"

Sicherheit ist unbezahlbar! Dennoch muss sie nicht immer so kostspielig sein, wie es auf den ersten Blick erscheint. Welche typischen Missverständisse vorherrschen und warum es sich immer lohnt genau zu hinterfragen, zeigt unsere Serie "Missverständnisse aus der Welt geschafft"!

Direkt aus der Praxis berichtet, räumen wir mit Mythen und Legenden auf und konzentrieren uns auf die Fakten! Denn es lohnt sich immer genauer hinzuschauen!

Teil 1: CE auf Altmaschinen? Oder gilt der Bestandsschutz?

Es ist ein Klassiker: Ein Interessent möchte, dass Pilz seinen Maschinenpark begutachtet und Empfehlungen zur Verbesserung der Maschinensicherheit macht.

So weit, so einfach! Doch dann kommt es: alle Maschinen sollen darüber hinaus ein CE-Kennzeichen nach Maschinenrichtlinie erhalten! Alle? Auf der Liste finden sich ca. 80 verschiedene Maschinen unterschiedlichster Komplexität, die ältesten aus den frühen 1970er Jahren.

Warum also CE? Weil der US-amerikanische Besitzer des Unternehmens der Meinung ist, dass dies so sein muss.

Nein, das muss es nicht, doch tatsächlich gibt es auch in Deutschland viele Betreiber, die der Meinung sind, ihre Altmaschinen brauchen ein CE nach aktueller Richtlinie. Dies ist aber nicht nur nicht nötig, sondern in den meisten Fällen auch unmöglich! Denn eine mehrere Jahrzehnte alte Maschine nach aktuell gültiger Richtlinie CE-konform zu gestalten bedeutet in der Regel einen wirtschaftlichen Totalschaden.

(Ein Sonderthema ist natürlich die wesentliche Veränderung, aber das würde hier zu weit führen.)

Also zurücklehnen und auf den sogenannten "Bestandsschutz" berufen? Das ist genau so falsch, denn auch wenn eine nachträgliche CE-Kennzeichnung unnötig ist, muss jede Maschine dennoch ein sicheres Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sein. Es soll kein Bestand geschützt werden, sondern die Mitarbeiter.

Zu verwirrend? Verlaufen im Paragraphen-Dschungel?
Wie sieht Ihr Maschinenpark aus? Wir schauen uns das gerne mit Ihnen gemeinsam an und finden den richtigen Weg.

Kontaktieren Sie uns!

Aus der Praxis für die Praxis

Sascha Brengmann ist bei Pilz im technischen Systemvertrieb der Vertriebsregion West tätig.

Für die Serie "Missverständnisse aus der Welt geschafft" berichtet er aus seinem Praxisalltag. Er nimmt dabei die typischen Fragestellungen seiner Kunden unter die Lupe und räumt klassische Missverständnisse aus der Welt.

 

Stammhaus

Pilz GmbH & Co. KG
Felix-Wankel-Straße 2
73760 Ostfildern
Deutschland

Telefon: +49 711 3409-0
E-Mail: info@pilz.de

Vertriebsinnendienst



Telefon: +49 711 3409 7000
E-Mail: sales@pilz.de