Es ist ein Klassiker: Ein Interessent möchte, dass Pilz seinen Maschinenpark begutachtet und Empfehlungen zur Verbesserung der Maschinensicherheit macht.
So weit, so einfach! Doch dann kommt es: alle Maschinen sollen darüber hinaus ein CE-Kennzeichen nach Maschinenrichtlinie erhalten! Alle? Auf der Liste finden sich ca. 80 verschiedene Maschinen unterschiedlichster Komplexität, die ältesten aus den frühen 1970er Jahren.
Warum also CE? Weil der US-amerikanische Besitzer des Unternehmens der Meinung ist, dass dies so sein muss.
Nein, das muss es nicht, doch tatsächlich gibt es auch in Deutschland viele Betreiber, die der Meinung sind, ihre Altmaschinen brauchen ein CE nach aktueller Richtlinie. Dies ist aber nicht nur nicht nötig, sondern in den meisten Fällen auch unmöglich! Denn eine mehrere Jahrzehnte alte Maschine nach aktuell gültiger Richtlinie CE-konform zu gestalten bedeutet in der Regel einen wirtschaftlichen Totalschaden.
(Ein Sonderthema ist natürlich die wesentliche Veränderung, aber das würde hier zu weit führen.)
Also zurücklehnen und auf den sogenannten "Bestandsschutz" berufen? Das ist genau so falsch, denn auch wenn eine nachträgliche CE-Kennzeichnung unnötig ist, muss jede Maschine dennoch ein sicheres Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung sein. Es soll kein Bestand geschützt werden, sondern die Mitarbeiter.
Zu verwirrend? Verlaufen im Paragraphen-Dschungel?
Wie sieht Ihr Maschinenpark aus? Wir schauen uns das gerne mit Ihnen gemeinsam an und finden den richtigen Weg.
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