Nachlaufmessung

Sicherheitsabstand gewährleistet!

Nachlaufmessung

Bei Maschinen mit berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen (wie z.B. Laser-Scanner oder Lichtgitter), wird die Sicherheit durch den Abstand zwischen gefahrbringender Bewegung und berührungslos wirkenden Schutzeinrichtungen gewährleistet. Beim Eingriff/ Zugang zur Gefahrenstelle dürfen keine austrudelnden Bewegungen mehr stattfinden!

Nachlauf ist die Zeit und/oder Strecke, die eine gefahrbringende Bewegung einer Maschine benötigt, um nach einer Abschaltung zum Stillstand zu kommen:

  • Gesamtnachlaufzeit = Reaktionszeit der Steuerung + Anhaltezeit des mechanischen Systems

Die Nachlaufmessung ist, vereinfacht gesagt, der messtechnische Nachweis dafür, dass der notwendige Sicherheitsabstand eingehalten wird.

Das Ergebnis einer Nachlaufmessung ist ein Sicherheitsabstand, welche in Millimetern angegeben wird. Nach der Messung ist zu prüfen, ob der Abstand der berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung bzw. die Dimensionen des Scanner-Feldes zur gefahrbringenden Bewegung dem Messergebnis entspricht.

Warum ist eine Nachlaufmessung erforderlich?

Für nichttrennenden Schutzeinrichtungen an Maschinen wie Lichtgitter, Scanner oder Zweihand-Bedienungen fordert die Maschinenrichtlinie, dass Personen die beweglichen Teile nicht erreichen können, solange diese Teile in Bewegung sind. Diese Forderung wird durch die Einhaltung des Sicherheitsabstands zwischen gefahrbringender Bewegung und Schutzeinrichtungen gewährleistet.

Daher muss bereits der Hersteller der Maschine den Nachlauf bestimmen und hieraus den notwendigen Sicherheitsabstand ermitteln. Diese Ergebnisse müssen an der Maschine oder z.B. in der Betriebsanleitung angegeben werden. Zur Ermittlung können die in der EN ISO 13855 beschriebenen Methoden Anwendung finden.

Da es zu den Pflichten von Maschinenbetreibern gehört, dem Arbeitnehmer sichere Maschinen zur Verfügung zu stellen, muss dieser bei der Inspektion der Schutzeinrichtungen auch die Einhaltung des Sicherheitsabstandes überwachen. Die sichere Funktion aller Sicherheitskomponenten sowie deren Einbindung in die Steuerung und der Schutz vor Manipulation, ist vor der ersten Inbetriebnahme und ggf. in festgelegten regelmäßigen Abständen zu prüfen. Die gängige Praxis für derartige Inspektionen sieht eine jährliche Wiederholung der Inspektion vor.

Der Ablauf einer Nachlaufmessung

Für die Durchführung einer Nachlaufmessung wird ein Sensor (z.B. ein Seillängengeber), das Nachlaufmessgerät selbst und ein Aktuator (z.B. eine Auto-Hand) benötigt. Die Auto-Hand wird dabei an der Schutzeinrichtung der Applikation/ Maschine mechanisch befestigt. Die Auto-Hand unterbricht die Schutzeinrichtung (z.B. das Lichtgitter) zum Zeitpunkt der höchsten Geschwindigkeit der Applikation. Durch das Ansprechen der Schutzeinrichtung wird so ein Stopp der Maschine ausgelöst. Mithilfe des Seils wird ab diesem Zeitpunkt unter Berücksichtigung von Position und Geschwindigkeit der gefahrbringenden Bewegung der Nachlaufweg dieser, sowie die dafür benötigte Zeit, ermittelt.

Dieser Vorgang wird 10 Mal hintereinander wiederholt. Der schlechteste Wert aus diesen 10 Wiederholungen gibt dann den Mindest Sicherheitsabstand zwischen Schutzeinrichtung und gefahrbringender Bewegung vor.

Regelmäßige Inspektion von Schutzeinrichtungen

Die Inspektionsstelle der Pilz GmbH und Co. KG, Ostfildern, übernimmt die gesetzlich vorgeschriebenen Inspektionen von Schutzeinrichtungen. Hierzu unterhält Pilz eine unabhängige, von der DAkkS akkreditierte Inspektionsstelle gemäß ISO/IEC 17020. Durch die Akkreditierung wird im öffentlichen Interesse die fachliche Kompetenz, Verlässlichkeit, Unabhängigkeit und Integrität der Pilz Inspektionsstelle beurteilt und regelmäßig überwacht.

Nach Durchführung der Inspektion, welche u.a. die Nachlaufmessung beinhaltet, erhalten Sie einen detaillierten Inspektionsbericht. Bei bestandener Inspektion wird die Maschine zudem mit einer Plakette von Pilz versehen.

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