Neben der Maschinenrichtlinie müssen für Maschinen und Anlagen oft weitere Richtlinien berücksichtigt werden. Enthält eine Maschine z. B. auch elektrische Ausrüstungen, so fällt diese häufig auch unter die Niederspannungsrichtlinie.
„Als elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Richtlinie gelten elektrische Betriebsmittel zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1 000 V für Wechselstrom und zwischen 75 und 1 500 V für Gleichstrom […]“
Die Niederspannungsrichtlinie finden Sie auf der Homepage der Europäischen Kommission.