Die IEC 62061 ist im April 2022 als harmonisierte Norm EN IEC 62061 inhaltsgleich im Amtsblatt der EU veröffentlicht worden. Somit tritt in der EU offiziell die Vermutungswirkung in Kraft. Ein Hersteller kann davon ausgehen, dass er die Anforderungen der Maschinenrichtlinie an Gesundheitsschutz und Sicherheit einhält, wenn er sich an die Regelungen der EU-Norm hält. Im Konformitätsbewertungsverfahren kann er mit Abgabe der Konformitätserklärung das CE-Kennzeichen an seiner Maschine oder Anlage anbringen.
Die Konformitätsvermutung für die Vorgängerversion EN 62061:2005 endet spätestens am 11. Oktober 2023! Nach dieser Übergangsfrist dürfen neue Konformitätserklärungen nur noch auf Basis der EN IEC 62061:2021 abgegeben werden.
Die Bekanntmachung der neu harmonisierten Normen erfolgte durch die Europäische Kommission mit CID 2022/ 621 vom April 2022 auf der Website der EU. Eine Veröffentlichung in der informellen "Summary List" durch die EU-Kommission ist Stand Mai 2022 noch nicht erfolgt!
Veröffentlichungspraxis von harmonisierten Normen in der EU
Wichtige Änderungen der IEC 62061 bzw. EN IEC 62061:
- Änderungen an der Methodik, wie der erforderliche SIL-Level zu definieren ist
- die Notwendigkeit, eine Spezifikation der Sicherheitsanforderungen zu erstellen
- die Möglichkeit, Geräte zu verwenden, die nach anderen Normen entwickelt wurden
- mehr Details zu sicherheitsbezogener Anwendungssoftware