In der Europäischen Union bilden Richtlinien, Verordnungen, nationale Gesetze und Normen die Grundlage für die Regulierung von Produkten und deren Sicherheit. EU-Richtlinien und EU-Verordnungen definieren die rechtlich verbindlichen Anforderungen, die Hersteller erfüllen müssen, um ihre Produkte im europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen zu dürfen.
Zur praktischen Umsetzung dieser Anforderungen spielen europäische Normen (EN-Normen) eine zentrale Rolle. Normen sind zwar grundsätzlich nicht rechtsverbindlich, beschreiben jedoch den aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft. Sie bieten Herstellern konkrete technische Lösungen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.
Sobald Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, gelten sie als harmonisierte Normen. Ihre Anwendung im Rahmen eines EU-Konformitätsbewertungsverfahrens führt zur sogenannten Konformitätsvermutung. Das bedeutet: Hersteller können davon ausgehen, dass ihr Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der jeweiligen EU-Richtlinie oder EU-Verordnung erfüllt.
Ein weiterer Vorteil für Unternehmen: Bei korrekter Anwendung von Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen kann es im Rahmen der Produkthaftung zur sogenannten Beweislastumkehr kommen. Im Schadensfall müssen dann die zuständigen Marktüberwachungsbehörden oder die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden.