Recht und Normen in Europa

Europa-Karte als Symbol für Recht und Normen

Innerhalb der Europäischen Union gelten zahlreiche Richtlinien und Verordnungen, die den rechtlichen Rahmen für Produkte und deren Inverkehrbringen festlegen. Während Richtlinien durch die einzelnen Mitgliedsstaaten jeweils in nationales Recht umgesetzt werden müssen, sind Verordnungen unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten gültig.

Gemeinsam ist vielen dieser Vorgaben, dass für Produkte, die in ihren Anwendungsbereich fallen, eine CE-Kennzeichnungspflicht besteht.

In Nicht-EU-Ländern gelten zum Teil abweichende gesetzliche Regelungen und Standards, die ebenfalls berücksichtigt werden müssen.

Zusammenhang von Richtlinien,Verordnungen, Gesetzen und Normen in Europa

In der Europäischen Union bilden Richtlinien, Verordnungen, nationale Gesetze und Normen die Grundlage für die Regulierung von Produkten und deren Sicherheit. EU-Richtlinien und EU-Verordnungen definieren die rechtlich verbindlichen Anforderungen, die Hersteller erfüllen müssen, um ihre Produkte im europäischen Binnenmarkt in Verkehr bringen zu dürfen.

Zur praktischen Umsetzung dieser Anforderungen spielen europäische Normen (EN-Normen) eine zentrale Rolle. Normen sind zwar grundsätzlich nicht rechtsverbindlich, beschreiben jedoch den aktuellen Stand der Technik und Wissenschaft. Sie bieten Herstellern konkrete technische Lösungen zur Einhaltung gesetzlicher Anforderungen.

Sobald Normen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht werden, gelten sie als harmonisierte Normen. Ihre Anwendung im Rahmen eines EU-Konformitätsbewertungsverfahrens führt zur sogenannten Konformitätsvermutung. Das bedeutet: Hersteller können davon ausgehen, dass ihr Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der jeweiligen EU-Richtlinie oder EU-Verordnung erfüllt.

Ein weiterer Vorteil für Unternehmen: Bei korrekter Anwendung von Richtlinien, Verordnungen und harmonisierten Normen kann es im Rahmen der Produkthaftung zur sogenannten Beweislastumkehr kommen. Im Schadensfall müssen dann die zuständigen Marktüberwachungsbehörden oder die Staatsanwaltschaft nachweisen, dass die gesetzlichen Anforderungen nicht eingehalten wurden.

Karte der Europäischen Union mit EU-Sternen zur Darstellung von Recht und Normen in Europa

Maschinenrichtlinie

1993 wurde die Maschinenrichtlinie (MRL) mit dem Ziel ratifiziert, Handelshemmnisse abzubauen und damit den freien Binnenmarkt in Europa zu ermöglichen. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren ist die Maschinenrichtlinie seit dem 01.01.1995 in Europa bindend. Sie beschreibt einheitliche Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit bei der Interaktion von Mensch und Maschine und ersetzt so die vielen einzelstaatlichen Regelungen, die zur Maschinensicherheit existierten. Seit dem 29.12.2009 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Sie wird mit einer Stichtagsregelung am 20.01.2027 von der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 abgelöst.

EU-Maschinenverordnung (EU) 2023/1230

Die Maschinenverordnung löst die bisherige Maschinenrichtlinie ab dem 20.01.2027 ab und legt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Maschinen und dazugehörige Produkte innerhalb der Europäischen Union fest. Sie ist unmittelbar in allen Mitgliedsstaaten gültig und anzuwenden. Ziel ist es, ein hohes Sicherheitsniveau für Maschinen zu gewährleisten und gleichzeitig den freien Warenverkehr im Binnenmarkt zu fördern.

Die Verordnung berücksichtigt insbesondere neue technologische Entwicklungen wie Digitalisierung, künstliche Intelligenz, vernetzte Systeme und speziell Industrial Security. Sie definiert klare Anforderungen an Konstruktion, Herstellung, Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung von Maschinen. Zudem werden Pflichten für Hersteller, Importeure und Betreiber präzisiert, um Risiken frühzeitig zu minimieren und die Produktsicherheit über den gesamten Lebenszyklus zu gewährleisten.

Erfahren Sie mehr zur Maschinenverordnung

Drehmaschine mit Symbolen zu CE-Kennzeichnung, Gesetzen, Normen und Fristen der Maschinenverordnung

Cyber Resilience Act

Neben der EU-Maschinenverordnung wird auch der Cyber Resilience Act (CRA) als EU-Verordnung neue gesetzliche Anforderungen zur Cybersicherheit von Produkten mit digitalen Elementen mit sich bringen. Ziel ist es, die Sicherheit von Hardware- und Softwareprodukten über ihren gesamten Lebenszyklus hinweg zu erhöhen und Schwachstellen systematisch zu reduzieren. Hersteller werden verpflichtet, Sicherheitsanforderungen bereits in der Entwicklungsphase („Security by Design“) zu berücksichtigen sowie regelmäßige Updates und ein effektives Schwachstellenmanagement sicherzustellen. Gleichzeitig stärkt der CRA die Transparenz gegenüber Nutzern und trägt dazu bei, das Vertrauen in digitale Produkte im europäischen Binnenmarkt zu erhöhen.

Informieren Sie sich zum Cyber Resilience Act

CE-Kennzeichnungspflicht

Für die Produkte, die unter eine oder mehrere der nachfolgend genannten Richtlinien und Verordnungen fallen, existiert eine CE-Kennzeichnungspflicht. Diesen Produkten muss auch eine Konformitätserklärung beigefügt sein.

Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller rechtsverbindlich, dass damit alle Anforderungen der europäischen Richtlinien eingehalten werden, unter die sein Produkt fällt. Er kann damit sein Produkt innerhalb des Geltungsbereichs der EU, derzeit in 27 EU-Staaten sowie Schweiz, Norwegen und Türkei ohne Rücksicht auf nationale Bestimmungen einführen und vertreiben.

Konformitätserklärungen für Pilz-Produkte finden Sie in unserem Downloadbereich.

Großbritannien

Großbritannien ist zum 31.12.2020 aus der EU ausgetreten. Für Maschinen- und Anlagenbauer hat der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union erhebliche Auswirkungen. Welche erfahren Sie bei uns:

Weitere Informationen

Bestehende Regelungen bleiben aber nach wie vor in Kraft!

In Großbritannien gilt eine spezielle Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie: Provision and Use of Work Equipement Regulations (PUWER).

Diese Vorschriften regeln alle Arbeitsmittel, die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Arbeit nutzen - von einem Hammer über mechanische Pressen bis zu Kraftfahrzeugen. Die "Benutzung" von Arbeitsmitteln umfasst auch Wartung, Reinigung, Transport oder Inbetriebnahme der Arbeitsmittel.

PUWER fordert nicht nur, dass geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt und korrekt gewartet werden, er ist auch vorgesehen, dass Risiken, die sich aus der Benutzung der Arbeitsmittel ergeben, im Voraus verhindert werden müssen.

Karte des Vereinigten Königreichs mit britischer Flagge zur Darstellung von Recht und Normen in Großbritannien

Was ist PUWER?

Die "Provision and Use of Work Equipement Regulations" (PUWER) wurde im Rahmen des "Health and Safety at Work etc Act 1974" (HSW Avt) erstellt und trat am 5. Dezember 1998 in Kraft. Das Hauptziel von PUWER ist es, die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel während der gesamten Lebensdauer ihrer Verwendung zu gewährleisten, unabhängig von deren Zustand, Alter oder Herkunft.

Wer ist verantwortlich?

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Menschen an ihrem Arbeitsplatz zu bewerten. Die Vorschriften fordern von Arbeitgebern nicht nur, geeignete und sichere Arbeitsmittel und Maschinen bereitzustellen, sondern auch die Arbeitsbedingungen und die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern zu berücksichtigen, wobei dies auch die Bereitstellung entsprechender Schulungen beinhaltet.

Für was gilt PUWER?

PUWER gilt für die Bereitstellung und Nutzung aller Arbeitsmittel und Maschinen, einschließlich beweglicher Ausrüstung und Hebezug - kurz gesagt, alles von einem Werkzeug über eine einzelne Maschine bis zu einem Montagewerk.

Schweiz

Alle Arbeitgeber in Europa sind rechtlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmern ausschließlich sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. In der Schweiz regelt der Gesetzgeber Arbeitssicherheit und Instandhaltung im Bundesgesetz über die Unfallsicherheit (UVG) und in der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV).

Karte der Schweiz mit Schweizer Flagge zur Darstellung von Recht und Normen in der Schweiz
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