Ab 20. Januar 2027 ist die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 verbindlich anzuwenden. Sie ist am 19. Juli 2023, zwanzig Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union, in allen Mitglieds-Ländern in Kraft getreten. Die Maschinenverordnung (MVO) beinhaltet Konkretisierungen und schafft mehr Klarheit bei bislang strittigen Punkten. Zudem beinhaltet sie neue Aspekte wie z.B. die wachsende Bedeutung von Industrial Security und Digitalisierung. Maschinenhersteller haben jetzt Zeit, die neuen Anforderungen an Sicherheit von Maschinen und Anlagen zu erfüllen.
EU‑Maschinenverordnung ab dem 20. Januar 2027
Die Maschinenverordnung löst die Maschinenrichtlinie ab. Welche Anforderungen gelten für Maschinen-Hersteller?
Kernänderungen der EU-Maschinenverordnung
- Bestimmte Hochrisiko‑Maschinen unterliegen einer verpflichtenden Prüfung durch eine benannte Akkreditierungsstelle.
- Wesentliche Veränderungen führen dazu, dass Betreiber zum Hersteller werden – inklusive aller Pflichten.
- Sicherheitsbauteile umfassen nun auch Software.
- Digitale Technologien wie KI, IoT und Robotik werden erstmals als Risikofaktoren berücksichtigt.
- Cybersecurity wird integraler Bestandteil der Maschinensicherheit.
- Betriebs‑ und Konformitätsunterlagen dürfen digital bereitgestellt werden
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Die Maschinenverordnung bringt viele Veränderungen – aber auch Chancen. Sie stellt Hersteller und Betreiber vor neue Herausforderungen – eröffnet aber gleichzeitig Potentiale für mehr Sicherheit, Transparenz und Zukunftsfähigkeit.
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Häufig gestellte Fragen zur Maschinenverordnung.
Wie lautet der korrekte Name der Maschinenverordnung?
Der offizielle Titel der Maschinenverordnung lautet:
Verordnung (EU) 2023/1230 des Europäischen Parlaments und des Rates über Maschinen.
Warum gibt es die Maschinenverordnung?
Vergleicht man die technischen Anforderungen der Automatisierung und des Maschinenbaus von heute mit denen von 2009, wird deutlich, dass die Überarbeitung der Richtlinie unabdingbar war.
Digitalisierung und Vernetzung sowie die damit verbundenen neuen Themen Industrial Security und Künstliche Intelligenz (KI) sind dabei, die Fabrikhallen und die darin befindlichen Maschinen und Anlagen stark zu verändern.
Um diesen Änderungen Rechnung zu tragen, wurden die Bestimmungen den technischen Entwicklungen angepasst.
Was steht in der Maschinenverordnung?
Die neue Europäische Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 enthält umfassende Regelungen zur Sicherheit und Gesundheitsschutz von Maschinen, einschließlich neuer Technologien wie Künstliche Intelligenz. Wichtige Punkte sind Sicherheitsanforderungen, neue Konformitätsbewertungsverfahren und strengere Marktüberwachung.
Was sind die wichtigsten Änderungen und Neuerungen der Maschinenverordnung?
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Prüfpflichtige Maschinen
Der Katalog der prüfpflichtigen Maschinen, der bisher im Anhang IV der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG war und zum Anhang I „umgezogen“ ist, enthält in Abschnitt A eine Liste von Hoch-Risiko-Maschinen, für die eine verpflichtende Prüfung und Zertifizierung durch Dritte vorgesehen ist. Sechs Maschinenkategorien werden in Zukunft prüfpflichtig sein, ohne dass die Anwendung einer harmonisierten Norm von der Prüfpflicht entbindet. Das ist den aktuellen Entwicklungen zur Künstlichen Intelligenz geschuldet. So können Maschinenhersteller für die sechs gelistete Produktgruppen nicht mehr wie bisher eine Konformität in Verbindung mit einer harmonisierten Norm selbst erklären, sondern müssen dafür eine benannte Akkreditierungsstelle anfragen. - Wesentliche Veränderung
Die Verordnung wurde um eine Begriffsbestimmung zur wesentlichen Veränderung von Maschinen und die Rechtsfolgen einer solchen Veränderung erweitert. Ein Konformitäts-Bewertungsverfahren ist für die Sicherheit von Maschinen erforderlich, wenn eine Maschine tiefgreifend verändert wird oder wenn Änderungen durchgeführt werden, die die Übereinstimmung der Maschine mit den gesetzlichen Bestimmungen zur CE-Kennzeichnung betreffen. Dabei gilt, dass Betreiber als Folge einer wesentlichen Veränderung zum Hersteller werden – mit allen Pflichten.
- Sicherheitsbauteile
Die Begriffsbestimmung der Sicherheitsbauteile erfasst jetzt neben Bauteilen physischer Art oder digitaler und/oder gemischter Art auch die Software.
- Digitalen Technologien
Das Aufkommen neuer digitaler Technologien wie künstliche Intelligenz, das Internet der Dinge und die Robotik bringen neue Herausforderungen für die Produktsicherheit mit sich.
- Industrial Security
In einem neuen Abschnitt „Protection against corruption“ stellt die Maschinenverordnung jetzt auch Anforderungen an die Cybersecurity von Maschinen. Bedrohungen der Cybersecurity dürfen die Sicherheitsfunktionen der Maschine nicht beeinträchtigen. Maßnahmen dagegen sind daher nicht länger Auslegungssache des Inverkehrbringers der Maschine, sondern verpflichtender Bestandteil. Hersteller müssen ihre bestehenden Safety-Konzepte hinsichtlich dessen überarbeiten!
- Digitale Betriebsanleitung
Die Lieferung der Betriebsanleitung in digitaler Form wird zugelassen. Auf Wunsch des Kunden muss der Hersteller die Betriebsanleitung in Papierform zur Verfügung stellen. Auch die EU-Konformitätserklärung darf in digitaler Form erfolgen. Unvollständige Maschinen dürfen mit digitaler Montageanleitung, wie auch mit digitaler Einbauerklärung geliefert werden.
Was gilt, bis die Maschinenverordnung verbindlich angewendet werden muss?
Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist die letzte und aktuell gültige Version der Richtlinie über Maschinen. Sie findet seit 2009 und bis zum in Kraft treten der Maschinenverordnung verbindlich Anwendung in der europäischen Union.
Was ist das Ziel der Maschinenverordnung?
Die Maschinenverordnung hat den Anspruch, das hohe Niveau der Sicherheit, das mit der Umsetzung der Vorgaben aus der Maschinenrichtlinie erreicht wurde, zu erhalten und auf den aktuellen Stand der Technik zu bringen. Das Ziel ist es, die Interaktion zwischen Mensch und Maschine sicher zu gestalten und die Standardisierung grundlegender und verpflichtender europäischer Sicherheitsanforderungen an Maschinen sicherzustellen.
Für wen oder was gilt die EU-Maschinenverordnung?
Die neue Verordnung erfasst weiterhin Maschinen sowie zugehörige Produkte, die in der Europäischen Union betrieben werden sollen, erweitert die Sicherheitsbauteile jedoch um Software.
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Wir lassen Sie mit der Umsetzung nicht allein. Unsere Dienstleistungen unterstützen Sie von der Analyse bis zur CE‑Konformität.
Wir begleiten Sie bei:
- Risiko‑ und Gefährdungsbeurteilungen
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- Integration von Safety‑ und Security‑Lösungen
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Unser Ansatz:
- Ganzheitlich, normenkonform und praxisbewährt.
Kontaktieren Sie uns für unsere Dienstleistungsangebote.
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5. Dokumentation erstellen - Maßnahmen strukturiert und revisionssicher nachweisen
Eine lückenlose Dokumentation ist zentraler Bestandteil der MVO. Mit MYZEL stellen Sie sicher, dass alle Maßnahmen transparent und nachvollziehbar erfasst sind.
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Gewerbepark Hintermättli
5506 Mägenwil
Schweiz
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