Die EU-Kommission hat am 18.3.2019 im Amtsblatt mit dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/436 Änderungen zur Liste der harmonisierten Normen für Maschinen in Bezug auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG bekannt gegeben. Darin wurde die Liste der Normen, deren Anwendung Konformitätsvermutung entsprechend der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG auslösen, aktualisiert.
Eine Gesamtliste harmonisierter Normen wurde bis zum Inkrafttreten des oben genannten Beschlusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die Veröffentlichung war solange gültig, bis das nächste Gesamtverzeichnis erschien. Der letzte Stand dieses Verzeichnisses mit der Übersicht aller unter der Maschinenrichtlinie harmonisierten Normen erschien am 9. März 2018.
Die Veröffentlichungspraxis wurde grundlegend geändert.
Ab dem Durchführungsbeschluss (EU)2019/436 werden nur noch Änderungen gegenüber dem vorhergehenden Dokument beschrieben und es erscheint keine konsolidierte Gesamtliste mehr.
Die Veröffentlichungen haben nun folgende Struktur mit insgesamt 3 Anhängen:
- Anhang I: Neu bekannt gemachte harmonisierte Normen
- Anhang II: Harmonisierte Normen, die zusätzlich zur bisherigen Veröffentlichung mit bestimmten Einschränkungen bekannt gemacht werden
- Anhang III: Bisher harmonisierte Normen, die aus dem EU-Amtsblatt entfernt werden
Seit dem ersten Beschluss erscheinen im regelmäßigen Abstand weitere Beschlüsse, bei denen Sie das oben beschriebene Vorgehen beachten müssen. Sie finden eine Übersicht dieser Beschlüsse auf der Homepage der EU-Kommission. Sie finden dort eine Zusammenfassung aller im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten harmonisierten Normen. Die Zusammenfassung enthält alle Normen, bei denen zum Zeitpunkt der Erstellung noch eine Konformitätsvermutung bestand, sowie die bereits aus dem Amtsblatt zurückgezogenen Normen.
Allerdings hat diese Zusammenfassung keinerlei Rechtswirksamkeit. Die EU-Kommission stellt diese Zusammenfassung nur zu Informationszwecken zur Verfügung. Obwohl alle möglichen Vorkehrungen getroffen werden, um sicherzustellen, dass die Zusammenfassung regelmäßig aktualisiert wird und korrekt ist, können Fehler auftreten und die Zusammenfassung kann zu einem bestimmten Zeitpunkt unvollständig sein. So kommt der Anwender nicht umhin, in den Durchführungsbeschlüssen nach den für ihn relevanten Normen Ausschau zu halten.
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