Eine regelmäßige Inspektion der Schutzeinrichtungen Ihrer Maschinen und Anlagen sorgt für die Erfüllung der gesetzlichen Sicherheitsvorschriften und legt so den Grundstein zum besseren Schutz der Arbeitnehmer bzw. zur Minimierung des Risikos und der Haftung.
Dauerhafte Sicherheit gewährleisten
Mit einer Inspektion von Schutzeinrichtungen durch Pilz
Ihre Anforderungen
Beim Aufbau, durch Umrüstungen oder Manipulation von Schutzeinrichtungen oder Änderungen von Arbeitsverfahren können Schutzmängel entstehen. Diese können unentdeckt großen Schaden anrichten und die Sicherheit der Mitarbeiter beinträchtigen können. In vielen Ländern ist die regelmäßige Kontrolle sicherheitstechnischer Einrichtungen an Maschinen gesetzlich vorgeschrieben. Als Maschinenbetreiber sind Sie verpflichtet, vor der erstmaligen Inbetriebnahme einer Maschine sowie bei Umzug, am neuen Standort eine Inspektion durchzuführen. Maschinen, die einer hohen Nutzung unterliegen und möglichen Beeinträchtigung von Sicherheitseinrichtungen ausgesetzt sind, müssen regelmäßig inspiziert werden. Wir empfehlen, die Inspektion mindestens einmal jährlich durchzuführen.
„Arbeitsmittel sind nach prüfpflichtigen Änderungen vor ihrer nächsten Verwendung durch eine zur Prüfung befähigte Person prüfen zu lassen. Arbeitsmittel, die von außergewöhnlichen Ereignissen betroffen sind, die schädigende Auswirkungen auf ihre Sicherheit haben können, durch die Beschäftigte gefährdet werden können, sind vor ihrer weiteren Verwendung einer außerordentlichen Prüfung durch eine zur Prüfung befähigte Person unterziehen zu lassen. Außergewöhnliche Ereignisse können insbesondere Unfälle, längere Zeiträume der Nichtverwendung der Arbeitsmittel oder Naturereignisse sein“. (Betriebssicherheitsverordnung BetrSichV § 14 Prüfung von Arbeitsmitteln (3))
Wir empfehlen, die Inspektion mindestens einmal jährlich durchzuführen.
Unsere Leistungen
Wir überprüfen die technischen Sicherheitseinrichtungen Ihrer Maschinen hinsichtlich Anbringung, Zustand und Funktion. Hierzu gehören u.a. Not-Halt, Schutztüren, Zweihand-Bedienungen sowie optische Schutzeinrichtungen wie Lichtvorhänge, Laserscanner und kamerabasierte Systeme. Durch Nachlaufmessungen überprüfen wir, dass die aktuellen Sicherheitsabständeden vorgegebenen Werten Ihrer Maschine entsprechen.
Pilz Inspektion der Sicherheitseinrichtungen beinhaltet:
- Erstinspektion der technischen Sicherheitseinrichtungen: sachgerechte Anbringung, sichere Funktion und Einbindung in die Maschinensteuerung
- Nachlaufmessungen (Überprüfung des vom Hersteller vorgegebenen Sicherheitsabstandes)
- Inspektion der technischen Sicherheitseinrichtungen: aktueller Zustand, sachgerechte Anbringung, sichere Funktion
- Aushändigung eines ausführlichen Inspektionsberichts für die Maschinendokumentation
Akkreditierter Inspektionsservice
Pilz GmbH & Co. KG, Ostfildern, unterhält eine unabhängige, von der DAkkS akkreditierte Inspektionsstelle gemäß ISO/IEC 17020. Unser Prozess für die Inspektion von Schutzeinrichtungen unterliegt diesen strengen Vorgaben. Bei erfolgreicher Inspektion versehen wir Ihre Maschine mit der Pilz Prüf-Plakette.
Den Umfang des akkreditierten Geltungsbereichs finden sie hier:
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Zuverlässiger Schutz Ihre Arbeitnehmer und dauerhafte Reduktion des Risikos und der Haftbarkeit
- Sie minimieren die Ausfallzeiten und erreichen eine höhere Anlagenverfügbarkeit
- Sie erfüllen die Vorgaben nationaler Richtlinien und Gesetze (z. B. BetrSichV in Deutschland, Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) in Österreich, VUV in der Schweiz, OSHA in den USA, PUWER in UK).
Profitieren Sie auch von diesen Leistungen:
Pilz lndustrieelektronik GmbH
Gewerbepark Hintermättli
5506 Mägenwil
Schweiz
Telefon: +41 62 889 79 30
E-Mail: pilz@pilz.ch
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