Definitionen und Sicherheitsanforderungen gemäß der Druckgeräterichtlinie (DGRL)

Definitionen und Sicherheitsanforderungen gemäß der Druckgeräterichtlinie (DGRL)

Für alle gemäß der Richtlinie als Druckgeräte bezeichneten Geräte (z.B: Druckbehälter oder Rohrleitungen) muss eine separate EG-Konformitätserklärung erstellt werden. Hier kann der Hersteller selbst wählen, welches Bewertungsverfahren (Qualitätssicherungssystem, Baumusterprüfung oder Einzelprüfung) er zu Grunde legt. Ferner ist das Anbringen eines CE-Zeichens notwendig, bevor das Gerät Inverkehr gebracht wird.

Die Druckgeräte-Richtlinie nimmt eine Einordnung der Druckgeräte in die Kategorien I bis IV – abhängig vom Gefahrenpotential - vor. Das Gefahrenpotential wird z.B. anhand der Kriterien maximaler Betriebsdruck, Volumen oder Fluidgruppe bestimmt.

Offizieller Titel der Druckgeräterichtlinie

Richtlinie 97/23/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 29. Mai 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Druckgeräte

Top
Stammhaus

Pilz GmbH & Co. KG
Felix-Wankel-Straße 2
73760 Ostfildern
Deutschland

Telefon: +49 711 3409-0
E-Mail: [email protected]

Kaufmännischer Support



Telefon: +49 711 3409 7000
E-Mail: [email protected]

Technischer Support

Telefon: +49 711 3409 444
E-Mail: [email protected]

War dieser Artikel hilfreich?
Kontaktformular öffnen
Telefon:+49 711 3409 444
Mail: [email protected]

Was können wir für Sie tun?


Mir ist bekannt, dass die erhobenen personenbezogenen Daten ohne meine Einwilligung nur zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung meiner Anfragen genutzt werden. Weitere Informationen zum Datenschutz und Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten finden Sie hier: Pilz Datenschutz
Ein Widerruf der Einwilligung ist jederzeit möglich (E-Mail genügt).

* Pflichtfeld