In Asien ist die Anzahl rechtsverbindlicher Vorschriften zur Gestaltung sicherer Maschinen nicht sehr hoch. Aufgrund des schnellen industriellen Wachstums steigt jedoch auch hier die Nachfrage nach Maschinensicherheitskomponenten. Nicht zuletzt sind dafür unterschiedliche Zertifizierungsverfahren sowie Arbeitsschutz- und Gesundheitsgesetze verantwortlich, welche entsprechende Schutzmaßnahmen und Mindeststandards definieren.
Recht und Normen in Asien
Recht und Normen in Russland und den GUS-Staaten
Russland und Staaten der GUS haben schon seit einigen Jahren die TR CU-Zertifizierung (Technical Regulations of the Customs Union) implementiert. Das heißt, technische Geräte, die unter einen speziellen Produktkatalog fallen, müssen ein bestimmtes Zertifizierungsverfahren durchlaufen.
Maschinen sowie deren technisches Zubehör werden z.B. einer Baumusterprüfung durch eine europäische Prüfstelle ("notified body") unterzogen. Diese Prüfung wird in der Regel durch eine in Russland ansässige Zulassungsstelle anerkannt.
Recht und Normen in China
China hat die sogenannte CCC-Zertifizierung eingeführt. Ähnlich wie in Russland besteht dort eine Zertifizierungspflicht für technische Produkte durch eine nationale Prüfstelle.
Darüber hinaus werden die Fertigungsstätten besichtigt. Fällt ein technisches Gerät unter den Bereich des in 19 Kategorien unterteilten Produktkatalogs, besteht die Zertifizierungspflicht.
Andernfalls muss eine Art „Unbedenklichkeitserklärung“ einer nationalen Prüfstelle mitgeliefert werden.
Recht und Normen in Japan
Das japanische Arbeitsschutz- und Gesundheitsgesetz legt fest, dass gefährliche Maschinen oder Maschinen, die in gefährlichen Umgebungen verwendet werden, mit entsprechenden, durch das nationale Ministerium festgelegten Schutzmaßnahmen ausgestattet sein müssen. Dies betrifft beispielsweise Gummimahlmaschinen, Pressen, Überlastschutzgeräte für Kräne, Sägemaschinen in der Holzverarbeitung oder elektrische Teile in explosionsgefährdeten Bereichen. Bei einigen Maschinen ist vor Herstellung oder Nutzung eine Genehmigung des nationalen Ministeriums erforderlich. Kessel, Kräne, Druckbehälter oder Aufzüge fallen in diese Kategorie.
Die Betriebssicherheitsverordnung erfordert als "Best Effort", dass Maschinenhersteller Informationen zu Risiken in Bezug auf die Verwendung der Maschine bereitstellen und jeder Arbeitgeber/Maschinenbenutzer eine Risikobewertung durchführt.
Die Japanese Industrial Safety & Health Association (JISHA) unterstützt vor allem die Einführung von Risikobewertungen und Arbeitsschutzmanagementsystemen in Japan. Aufgrund japanischer Rechtsvorschriften muss jeder Arbeitgeber/Maschinenbenutzer sicherstellen, dass Betriebssicherheitsmaßnahmen vorhanden sind. Mitarbeiter sind verpflichtet, entsprechende Maßnahmen ihres Arbeitgebers zu unterstützen.
Die Methodik der Risikobewertung ist in japanischen Normen (Japanese Industrial Standards, JIS) angegeben, die mit internationalen Normen harmonisiert sind. Obwohl die Risikobewertung bei Verwendung bestimmter chemischer Stoffe obligatorisch ist, wird sie derzeit in anderen Branchen nicht gefordert.
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