Wenn die Maschine im selben Zustand wieder in Betrieb genommen wird, sind keine Maßnahmen in Bezug auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG notwendig. Das CE-Zeichen kann man hier als eine Art Reisepass innerhalb der EU betrachten.
Wenn die Maschine im selben Zustand wieder in Betrieb genommen wird, sind keine Maßnahmen in Bezug auf die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG notwendig. Das CE-Zeichen kann man hier als eine Art Reisepass innerhalb der EU betrachten.
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