Nicht unwesentlich: die Frage nach der wesentlichen Veränderung

Teil 5 der Serie "Missverständnisse aus der Welt geschafft!"

Sicherheit ist unbezahlbar! Dennoch muss sie nicht immer so kostspielig sein, wie es auf den ersten Blick erscheint. Welche typischen Missverständisse vorherrschen und warum es sich immer lohnt genau zu hinterfragen, zeigt unsere Serie "Missverständnisse aus der Welt geschafft"!

Direkt aus der Praxis berichtet, räumen wir mit Mythen und Legenden auf und konzentrieren uns auf die Fakten! Denn es lohnt sich immer genauer hinzuschauen!

Nicht unwesentlich: die Frage nach der wesentlichen Veränderung

Die Bandbreite falschen oder unvollständigen Know-hows beim Thema wesentliche Veränderung von Maschinen ist wahrscheinlich das Größte von allen Missverständnissen, denen wir im Tagesgeschäft begegnen. Sie reicht von der Annahme, dass jedes Retrofit automatisch eine sein muss, bis hin zu der Überzeugung, dass man als Betreiber gar nicht zum Hersteller werden kann, wenn man den eigenen Bestand im Maschinenpark überarbeitet. Die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte und ist tatsächlich hochindividuell, und die Verwirrung ist vermutlich der Tatsache geschuldet, dass die Aussagen der Maschinenrichtlinie beziehungsweise des sogenannten „Blue Guide“ zum Thema überaus schwammig sind und reichlich Spielraum für Interpretationen lassen. In der Richtlinie selbst sucht man den Begriff sogar vergebens, da dieser Sachverhalt einfach unter dem Thema Inverkehrbringen mit abgehandelt wird.


Im Leitfaden der Europäischen Kommission zur Anwendung der Richtlinie heißt es dazu: „Es stellt sich damit die Frage, ab wann ein Umbau einer Maschine als Bau einer neuen Maschine gilt, welche der Maschinenrichtlinie unterliegt. Es ist nicht möglich, präzise Kriterien zu formulieren, mit denen diese Frage in jedem Einzelfall beantwortet wird.“

Was also ist zu tun? Und warum ist die Frage überhaupt so wichtig?

Zumindest der zweite Teil ist leicht zu beantworten. Kommt man zu dem Schluss, dass die Maschine wesentlich verändert, also quasi eine Neumaschine wird, so ist das komplette CE-Konformitätsbewertungsverfahren neu zu durchlaufen. Das ist nicht nur – je älter die Maschine, desto wahrscheinlicher – in einem Vor-CE-Ära-Bestand mit möglicherweise unvollständiger Dokumentation fast unmöglich, zumal ja auch dem Betreiber oft das nötige Know-How des Herstellers fehlt. Es kann sich darüber hinaus auch schnell zu einem wirtschaftlichen Totalschaden auswachsen. Denn plötzlich stehen grundlegendste Teile der Steuerung, an die bei der Retrofit-Planung noch niemand gedacht hat, auf dem Prüfstand und müssen höchstwahrscheinlich ausgetauscht werden.

Die Frage, ob eine Veränderung wesentlich ist oder nicht, kann also ein entscheidendes Kriterium bei der Machbarkeit eines Retrofits sein und sollte daher dringend gleich zu Beginn der Planung beantwortet werden. Und egal wie sie beantwortet wird, immer muss am Ende ein sicheres Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung stehen, gegebenenfalls mit einer frischen CE-Erklärung.

Zurück zur Frage des richtigen Vorgehens. Hier empfiehl der Blue Guide weiter: „Im Zweifel ist es für die Person, die eine derartige wieder aufgebaute Maschine in Verkehr bringt oder in Betrieb nimmt ratsam, mit den zuständigen einzelstaatlichen Behörden Rücksprache zu halten.“

Nun haben die nationalstaatlichen Behörden vermutlich nicht die notwendigen Ressourcen, jeden Betreiber individuell bei seiner Entscheidungsfindung zu unterstützen. Hier hat die BAuA entsprechend reagiert und ihrerseits einen Interpretationspapier veröffentlicht, das zumindest in Deutschland als Stand der Technik bezüglich dieser Frage angenommen werden kann.
Anhand eines Flussdiagramms mit fünf Fragen können sich Betreiber zumindest den richtigen Weg und die notwendige Dokumentation für die Beantwortung der Frage erarbeiten – wenn sie denn das notwendige Know-How in den klassischen Maschinenbau-Disziplinen Risikobeurteilung und -minderung haben.

In allen anderen Fällen stehen die Consulting-Kollegen von Pilz mit der Dienstleitung „Prüfung auf wesentliche Veränderung“ zur Verfügung, um diesen ersten, entscheidenden Schritt im Retrofit-Prozess gemeinsam mit Ihnen zu gehen.
Haben Sie schon vor der Frage gestanden? Vielleicht sogar schon eine Maschine stillgelegt, weil der geplante Umbau unmöglich zu realisieren war?

Nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf!

 

Teil 5 der Serie

Aus der Praxis für die Praxis

Sascha Brengmann ist bei Pilz im technischen Systemvertrieb der Vertriebsregion West tätig.

Für die Serie "Missverständnisse aus der Welt geschafft" berichtet er aus seinem Praxisalltag. Er nimmt dabei die typischen Fragestellungen seiner Kunden unter die Lupe und räumt klassische Missverständnisse aus der Welt.

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