Sicherheitstechnische Beurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)

Haftungssicherheit durch die Bereitstellung von sicheren Maschinen

Ziel eines jedes Betreibers von Maschinen ist es, seine Mitarbeiter mit den richtigen Schutzmaßnahmen zu schützen, sowie Haftungssicherheit zu schaffen und die Verfügbarkeit der Maschinen und Anlagen zu steigern. Dieses Ziel wird erreicht, wenn die rechtlichen Anforderungen und technischen Möglichkeiten im Unternehmen bekannt sind und Maschinen immer nach Stand der Technik verwendet werden.

Umsetzung der Anforderungen der BetrSichV als Arbeitgeberpflicht

Die Sicherheit und den Schutz der Gesundheit von Beschäftigten bei der Verwendung von Arbeitsmitteln – wie Maschinen – regelt in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Sie beschreibt, welche Anforderungen der Arbeitgeber bei der Beschaffung und Verwendung von Maschinen erfüllen muss.

Dazu gehört die Pflicht, die auftretenden Gefährdungen von Arbeitsmitteln vor und während der Zeit der Verwendung zu beurteilen und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten bzw. umzusetzen. Auch die Einhaltung des Stands der Technik unter Berücksichtigung technischer Spezifikationen und geltenden technischen Regeln der Betriebsicherheit sowie harmonisierten Normen ist ein Teil davon. Ebenso wie die Verantwortung, die erforderlichen Prüfungen und Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die sicherheitstechnische Beurteilung als Unterstützung bzw. Überprüfung der vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung ist dabei das zentrale Mittel.

Mitarbeiter bei der Prüfung von Maschinen

Unsere Leistungen

Die sicherheitstechnische Beurteilung unterstützt bei der Erstellung bzw. Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung.
Im Sinne des § 3 Betriebssicherheitsverordnung sowie § 8 und § 9 umfasst das:

  • Inspektion der Maschinen und des maschinennahen Umfelds mit Aufnahme und Dokumentation aller ersichtlichen Gefährdungen
  • Beschreibung der Gefährdungsstelle sowie der Gefährdungen
  • Bewertung der Gefährdung und Ableitung notwendiger Maßnahmen
  • Beschreibung von Lösungsansätzen zur Gefährdungsminimierung

Nach Abschluss der Sicherheitstechnischen Beurteilung können unsere Experten Sie bei den weiteren Schritten unterstützen:

  • Ausarbeitung eines Sicherheitskonzepts, für die Gefährdungen, die noch nicht ausreichend abgesichert sind
  • Beratung zu Prüfumfang und -fristen der Schutzeinrichtungen und Umsetzung der Prüfungen . Pilz GmbH & Co. KG, Ostfildern, unterhält eine durch die DAkkS akkreditierte Inspektionsstelle für Schutzeinrichtungen
  • Implementierung der notwendigen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Maßnahmen
  • Wirksamkeitskontrolle der Schutzmaßnahmen
  • Durchgängige und vollständige Dokumentation
  • Erstellung eines Lastenhefts für Kauf oder Umbau, dass die Vorgaben für sicherheitstechnische Funktionen an der Maschine genau definiert.  

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sie arbeiten mit dem Experten für Maschinensicherheit und Automation zusammen
  • Sie bekommen eine Übersicht zum sicherheitstechnischen Zustand Ihrer Maschine und den notwendigen Maßnahmen
  • Sie erhöhen Mitarbeiterschutz und Verfügbarkeit und senken gleichzeitig Ihr Haftungsrisiko
  • Mit den im Ergebnisbericht beschriebenen Maßnahmen können Sie langfristig Ihre Investitionen schützen und Ihre Maschinenabläufe verbessern

Nutzen Sie das Know-how der Pilz Experten!

Stammhaus

Pilz GmbH & Co. KG
Felix-Wankel-Straße 2
73760 Ostfildern
Deutschland

Telefon: +49 711 3409-0
E-Mail: info@pilz.de

Vertriebsinnendienst



Telefon: +49 711 3409 7000
E-Mail: sales@pilz.de