"Da muss PLd drauf!" oder: Die Risikobeurteilung, das unbekannte Wesen.

Teil 2 der Serie "Missverständnisse aus der Welt geschafft!"

Sicherheit ist unbezahlbar! Dennoch muss sie nicht immer so kostspielig sein, wie es auf den ersten Blick erscheint. Welche typischen Missverständisse vorherrschen und warum es sich immer lohnt genau zu hinterfragen, zeigt unsere Serie "Missverständnisse aus der Welt geschafft"!

Direkt aus der Praxis berichtet, räumen wir mit Mythen und Legenden auf und konzentrieren uns auf die Fakten! Denn es lohnt sich immer genauer hinzuschauen!

Teil 2: "Da muss PLd drauf!" oder: Die Risikobeurteilung, das unbekannte Wesen.

Beim Retrofit von Altmaschinen, besonders aber im Rahmen von Neukonstruktionen erhalten wir immer wieder Anfragen wie: „Ich muss meine Maschine in PL d absichern – haben Sie da was?“ (Der Performance Level d sei hier natürlich nur beispielhaft genannt.)

Ja, da haben wir was, in erster Linie – Fragen! Wie jetzt, ein einziger Performance Level? Für die ganze Anlage oder Maschine? In all ihren Lebensphasen und vor allem Betriebsarten?

Natürlich ist es grundsätzlich im Bereich des Möglichen, dass dem so ist – nur besonders wahrscheinlich ist es nicht. Viel wahrscheinlicher ist, dass hier jemand gefährlich auf dem Holzweg ist, oder einfach eine überaus bequeme, aber höchste risikoreiche Umgehensweise mit dem Thema Maschinensicherheit wählt.

Aus der Aussage „Meine Maschine braucht PL d!“ lesen wir nämlich zwei Dinge: zum einen fehlen demjenigen, der sie trifft, offensichtlich fundamentale Kenntnisse über die Bewertung von Risiken und die Auslegung von Sicherheitsfunktionen gemäß der ISO 13849-1. Das an und für sich ist keine Schande oder verwerflich. Fehlendes Know-How kann man sich aneignen oder einkaufen – sollte man dann aber auch dringlichst tun.

Denn zum anderen, und das ist viel gravierender, gibt es in der Regel in solchen Fällen keine Risikobeurteilung (RB), wie die Maschinenrichtlinie sie vorschreibt. Ansonsten müsste es eine Auflistung von Gefahrenstellen geben, aus der eine Einschätzung der von ihnen ausgehenden Risiken und der erforderlichen Performance Level (PLr) für ggf. notwendige technische Schutzmaßnahmen in allen vorkommenden Betriebsarten hervorgeht. Es ist z.B. davon auszugehen, dass für die Königsdisziplin Prozessbeobachtung an einer Gefahrenstelle gänzlich andere Sicherheitsmaßnahmen mit anderem PL nötig sind als für den Automatikbetrieb.

Das Fehlen einer Risikobeurteilung wiederum ist keine einfache Unterlassung, sondern ein grober Fehler, der die komplette Sicherheit der Maschine auf äußerst wackelige Füße stellt – man baut ja auch kein Haus ohne Fundament. Und genau so ist die RB zu betrachten, nicht als lästiges Übel, sondern als das Fundament, auf dem Sicherheitskonzept und -design aufgebaut werden, und gegen das am Ende die Funktionen validiert und verifiziert werden müssen, um letztendlich eine belastbare CE-Konformitätserklärung ausstellen zu können. Im Übrigen ist sie ein verpflichtender Bestandteil der technischen Dokumentation der Maschine gemäß Anhang VII der Richtlinie, die im Zweifelsfall an anfragende Behörden übergeben werden muss.

Egal, ob Sie Unterstützung bei der Risikobeurteilung benötigen, auf Basis dieser eine Sicherheitssteuerung auslegen müssen, eine CE-Erklärung durchführen wollen oder sich zunächst alles nötige Fachwissen dazu aneignen wollen, wir begleiten Sie bei jedem Schritt hin zur sicheren Maschine.

 

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Aus der Praxis für die Praxis

Unser Experte: Sascha Brengmann

Sascha Brengmann ist bei Pilz im technischen Systemvertrieb der Vertriebsregion West tätig.

Für die Serie "Missverständnisse aus der Welt geschafft" berichtet er aus seinem Praxisalltag. Er nimmt dabei die typischen Fragestellungen seiner Kunden unter die Lupe und räumt klassische Missverständnisse aus der Welt.

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