Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sollen in der Europäischen Union einheitlich geregelt sein. Da der Maschinenbau einer der wichtigsten technischen Teilsektoren und einer der industriellen Kernbereiche der Wirtschaft der Union ist, wurden Regelwerke für den freien Handel von Maschinen etabliert. Diese gelten sowohl für Hersteller als auch Betreiber und Inverkehrbringer von Maschinen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Das wichtigste Regelwerk ist die Maschinenrichtlinie (MRL). Offizieller Titel lautet: Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung).
Gültig ist die Maschinenrichtlinie seit dem 29. Dezember 2009. Die Maschinenrichtlinie musste in jedem EU-Mitgliedsstaat erst in nationales Recht umgewandelt werden. Auch außerhalb der EU findet die Maschinenrichtlinie als Regelwerk Anwendung, beispielsweise in der Schweiz, Türkei, Norwegen, aber auch in Brasilien und Argentinien.
Am 20. Januar 2027 wird die Maschinenrichtlinie durch die Maschinenverordnung 2023/1230 abgelöst. Hier gilt eine Stichtagsregelung: ab diesem Datum muss die Maschinenverordnung verbindlich angewendet werden.