Internationale Konformitätsbewertung - CE-Kennzeichnung und -Beratung für Maschinen

CE-Kennzeichnung nach Maschinenrichtlinie aus einer Hand

Mit ausgewiesener Kompetenz und lückenlosem Service unterstützen wir Sie beim CE-Kennzeichnungsprozess. Dieser ist für neue oder umgebaute Maschinen, die in die EU importiert oder dort in Betrieb genommen werden, vorgeschrieben.

Seit dem 1.1.1995 sind Hersteller verpflichtet, an ihren Maschinen das Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Durch die Anbringung des CE-Zeichens bestätigt der Hersteller, dass die Maschinen oder Anlagen alle erforderlichen Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG erfüllen. Alle Maschinen, die aus Nicht-EU-Ländern importiert werden, unabhängig des Baujahrs, benötigen eine CE-Kennzeichnung.

Werden bereits CE-zertifizierte Einzelmaschinen zu einer Gesamtheit von Maschinen zusammengefügt (Anlage), muss das Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich der CE-Kennzeichnung für die gesamte Anlage durchgeführt werden.

Ihre Anforderungen

Konformitätsnachweis hinsichtlich EU-Richtlinien
Sie wollen Maschinen oder Anlagen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) importieren oder verkaufen? Dann benötigen Sie einen Dienstleistungspartner, der hinsichtlich der Interpretation der erforderlichen Richtlinien und Normen und der konkreten Umsetzung des CE-Kennzeichnungsprozesses über umfassendes Wissen und Erfahrung verfügt. Sofern Sie bereits CE-zertifizierte Einzelmaschinen zu einer Gesamtheit von Maschinen (Anlage) zusammenfügen, müssen Sie das Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich der CE-Kennzeichnung für die gesamte Anlage durchführen.

Mit Pilz haben Sie die CE-Kennzeichnung und -Beratung für Maschinen immer im Blick.

Unsere Leistungen

Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess rund um das Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

Wir übernehmen für Sie den gesamten Prozess rund um das Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG. Dieses umfasst folgende Leistungen:

  • Bestimmung und Anwendung der relevanten Normen und Richtlinien
  • Risikobeurteilung
  • Erstellung eines Sicherheitskonzeptes und/oder eines Sicherheitsdesigns
  • Bewertung der Konformität zur Maschinenrichtlinie in Bezug auf die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen
  • Durchführung erforderlicher Prüfungen, Tests und Messungen
  • Zusammenstellung der gesetzlich geforderten Dokumente für die Aufnahme in die technische Dokumentation
  • Dokumentarchivierung und -verwaltung
  • Optional: Wahrnehmung der Funktion als Bevollmächtigter zur Durchführung der CE-Kennzeichnung.

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Sie sparen Zeit und Geld durch unseren strukturierten CE-Kennzeichnungsprozess
  • Wir unterstützen Sie bei der Interpretation und Anwendung von Normen und Richtlinien
  • Wir übernehmen, falls gewünscht, als Bevollmächtigter die Verantwortung für das Konformitätsbewertungsverfahren und bestätigen mit unserer Unterschrift, dass die Anforderungen der Maschinenrichtlinie eingehalten wurden
  • Für Hersteller außerhalb Europas tritt Pilz als Repräsentant im europäischen Markt für CE-Kennzeichnungs-Angelegenheiten auf

Profitieren Sie auch von diesen Leistungen

Stammhaus

Pilz GmbH & Co. KG
Felix-Wankel-Straße 2
73760 Ostfildern
Deutschland

Telefon: +49 711 3409-0
E-Mail: pilz.gmbh@pilz.de

Amerika

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Europa

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  • Russland: +7 495 6654993
  • Spanien: +34 938497433
  • Dänemark: +45 74436332
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  • Belgien: +32 9 321 75 70
  • Türkei: +90 216 5775552
  • Niederlande: +31 347 320477
  • Frankreich (gebuehrenfrei): +33 3 88104000
  • Schweden: +46 300 13990 / +45 74436332
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Asien-Pazifik

  • Südkorea: +82 31 778 3390
  • Neuseeland: +64 9 6345350
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