16.10.2024

Sicherheit von mobilen Plattformen ist Teil der neuen Maschinenverordnung

Die Sicherheit von Fahrerlosen Transportsystemen (FTS) ist in der FTS Norm 3691-4 geregelt. Diese wurde in den letzten Jahren immer wieder angepasst. Da die Anzahl von FTS in Produktions- und Logistikumgebungen immer weiter zunehmen, steigt auch die Notwendigkeit, die Sicherheit für den Betrieb von FTS weitergehend zu regeln. So sind spezielle Anforderungen hierzu auch in die ab 2027 gültige neue Maschinenverordnung aufgenommen worden.

Eines der wichtigen Themen für die Sicherheit von autonomen mobilen Maschinen: Schutz vor Korrumpierung. Hier gibt die neue Maschinenverordnung den Herstellern vor, dass Zugriffsberechtigungen geregelt und die FTS vor unbefugten Zugriffen von außen geschützt sein müssen. Das gilt auch für Wartungs- und Programmierarbeiten, die oft remote durchgeführt werden. Diese Themen müssen bei der Bewertung und Umsetzung der Sicherheitsfunktionen eines FTS berücksichtigt werden.

Beim Einsatz der FTS gilt wiederum, dass der Betreiber sicherstellen muss, dass die Sicherheit der FTS auch in der neuen Umgebung, also in der bestehenden Infrastruktur, gewährleistet ist. Dafür muss eine Risikobeurteilung der bestehenden Infrastruktur durchgeführt werden. Dabei werden u.a. Zonen definiert, um die Geschwindigkeit den Platzverhältnissen und dem Ausweichpotenzial anzupassen. Wird es eng, muss das FTS langsam fahren.

Zusätzlich müssen die Sicherheitsfunktionen der FTS im Betrieb regelmäßig getestet werden. Das WIE und mit WAS muss vom Hersteller vorgegeben und im Rahmen der Risikobeurteilung vom Betreiber geplant und umgesetzt werden.

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