Recht und Normen in Europa

Europa

Innerhalb der europäischen Union gelten diverse Richtlinien welche durch die einzelnen Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Ein Gemeinsames vieler Richtlinien ist, dass für Produkte, die unter diese Richtlinien fallen, eine CE-Kennzeichnungspflicht existiert.

Nicht-EU Länder haben z.T. davon abweichende Gesetze und Richtlinien.

Zusammenhang von Richtlinien, Gesetzen und Normen in Europa

Die Adressaten der Richtlinien sind die EU-Mitgliedsstaaten, welche die Pflicht haben, die europäischen Richtlinien in nationales Recht umzusetzen. Zum Beispiel ist dies in Deutschland über das Produktsicherheitsgesetz realisiert.

Normen haben keinen rechtsverbindlichen Charakter und stellen lediglich den Stand der Wissenschaft und Technik zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dar. Erst wenn Normen durch eine Veröffentlichung im Amtsblatt der EU zu einer EU-Richtlinie harmonisiert sind, dürfen diese in einem EU-Konformitätsbewertungsverfahren angewandt werden. Die Erfüllung der Anforderungen führt zur sogenannten Konformitätsvermutung. Diese Vermutungswirkung besagt, dass ein Hersteller davon ausgehen kann, dass bei korrekter Umsetzung der Norm, die grundlegenden Sicherheitsanforderungen der im Normanhang definierten EU-Richtlinie erfüllt sind.

Wendet ein Hersteller Europäische Richtlinien und die dazu harmonisierten Normen korrekt an, gilt im Sinne der Produkthaftung die sogenannte Beweislastumkehr. Das heißt im Unfall- oder Todesfall muss die Marktüberwachungsbehörde (in Deutschland das Gewerbeaufsichtsamt) bzw. die Staatsanwaltschaft dem Hersteller nachweisen, dass Richtlinien und harmonisierte Normen nicht korrekt beachtet und umgesetzt wurden.

EU-Länder

Maschinenrichtlinie

1993 wurde die Maschinenrichtlinie (MRL) mit dem Ziel ratifiziert, Handelshemmnisse abzubauen und damit den freien Binnenmarkt in Europa zu ermöglichen. Nach einer Übergangsfrist von zwei Jahren ist die Maschinenrichtlinie seit dem 01.01.1995 in Europa bindend. Sie beschreibt einheitliche Anforderungen an die Sicherheit und Gesundheit bei der Interaktion von Mensch und Maschine und ersetzt so die vielen einzelstaatlichen Regelungen, die zur Maschinensicherheit existierten. Seit dem 29.12.2009 gilt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG.

CE-Kennzeichnungspflicht

Für die Produkte, die unter eine oder mehrere der nachfolgend genannten Richtlinien fallen, existiert eine CE-Kennzeichnungspflicht. Diesen Produkten muss auch eine Konformitätserklärung beigefügt sein.

Mit der Konformitätserklärung bestätigt der Hersteller rechtsverbindlich, dass damit alle Anforderungen der europäischen Richtlinien eingehalten werden, unter die sein Produkt fällt. Er kann damit sein Produkt innerhalb des Geltungsbereichs der EU, derzeit in 27 EU-Staaten inklusive Schweiz, Norwegen und Türkei ohne Rücksicht auf nationale Bestimmungen einführen und vertreiben.

Konformitätserklärungen für Pilz-Produkte finden Sie in unserem Downloadbereich.

Beispiele EU-Richtlinien mit CE-Kennzeichnungspflicht

Großbritannien

Großbritannien ist zum 31.12.2020 aus der EU ausgetreten. Für Maschinen- und Anlagenbauer hat der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union erhebliche Auswirkungen. Welche erfahren Sie bei uns:

weitere Informationen

Bestehende Regelungen bleiben aber nach wie vor in Kraft!

In Großbritannien gilt eine spezielle Arbeitsmittelbenutzungsrichtlinie: Provision and Use of Work Equipement Regulations (PUWER).

Diese Vorschriften regeln alle Arbeitsmittel, die Mitarbeiter im Rahmen ihrer Arbeit nutzen - von einem Hammer über mechanische Pressen bis zu Kraftfahrzeugen. Die "Benutzung" von Arbeitsmitteln umfasst auch Wartung, Reinigung, Transport oder Inbetriebnahme der Arbeitsmittel.

PUWER fordert nicht nur, dass geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung gestellt und korrekt gewartet werden, er ist auch vorgesehen, dass Risiken, die sich aus der Benutzung der Arbeitsmittel ergeben, im Voraus verhindert werden müssen.

Großbritannien

Was ist PUWER?

Die "Provision and Use of Work Equipement Regulations" (PUWER) wurde im Rahmen des "Health and Safety at Work etc Act 1974" (HSW Avt) erstellt und trat am 5. Dezember 1998 in Kraft. Das Hauptziel von PUWER ist es, die Bereitstellung sicherer Arbeitsmittel während der gesamten Lebensdauer ihrer Verwendung zu gewährleisten, unabhängig von deren Zustand, Alter oder Herkunft.

Wer ist verantwortlich?

Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Menschen an ihrem Arbeitsplatz zu bewerten. Die Vorschriften fordern von Arbeitgebern nicht nur, geeignete und sichere Arbeitsmittel und Maschinen bereitzustellen, sondern auch die Arbeitsbedingungen und die Risiken für die Gesundheit und Sicherheit von Mitarbeitern zu berücksichtigen, wobei dies auch die Bereitstellung entsprechender Schulungen beinhaltet.

Für was gilt PUWER?

PUWER gilt für die Bereitstellung und Nutzung aller Arbeitsmittel und Maschinen, einschließlich beweglicher Ausrüstung und Hebezug - kurz gesagt, alles von einem Werkzeug über eine einzelne Maschine bis zu einem Montagewerk.

Weitere Informationen:

Schweiz

Alle Arbeitgeber in Europa sind rechtlich verpflichtet, ihren Arbeitnehmern ausschließlich sichere Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. In der Schweiz regelt der Gesetzgeber Arbeitssicherheit und Instandhaltung im Bundesgesetz über die Unfallsicherheit (UVG) und in der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV).

Nicht EU
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Asien-Pazifik

  • Thailand: +66 210 54613
  • Taiwan: +886 2 25700068
  • Neuseeland: +64 9 6345350
  • China: +86 400-088-3566
  • Australien (gebuehrenfrei): +61 3 9560 0621 / 1300 723 334
  • Südkorea: +82 31 778 3390
  • Singapur: +65 6829 2920
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