Der Betrieb von Maschinen ist in Deutschland durch die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) geregelt, wobei technische Regeln die BetrSichV konkretisieren. Die Verordnung hat das Ziel, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. In dieser Schulung liegen die Schwerpunkte auf Abschnitt 1 „Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen“ sowie Abschnitt 2 „Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen“ der Betriebssicherheitsverordnung.
Sichere Verwendung von Maschinen nach BetrSichV
Bestellnummer 1T000053
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Grundlagen

- Übersicht zum Betrieb von Maschinen und Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung
- wiederkehrende Prüfungen – rechtliche Voraussetzungen
- Unterstützung durch Check-/Prüflisten
- Gefährdungsbeurteilung
- Rechtsgrundlage der BetrSichV
- Haftung
- Umbau von Maschinen und Anlagen, wesentliche Veränderung
- Gesamtheit von Maschinen
- Betreiber/Arbeitgeber
- Betriebsleiter
- Technische Abteilungsleiter
- Sicherheitsfachkräfte
- Einkäufer
- Umrüster
- Kompetenz im Umgang mit Ihrem Maschinenpark
- sicheres Verwenden Ihrer Maschinen
Schulungsstandorte und Termine
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