CE-Kennzeichnung

Muss der Not Aus einer Maschine Baujahr 2005 nun in Not Halt umbenannt werden?

Frage: Eine Maschine Baujahr 2005 wird überarbeitet. Es handelt sich um keine wesentliche Veränderung der Maschine. Der Not Halt Taster ist noch, wie es im Jahr 2005 üblich war, mit Not Aus beschriftet. Muss dieser nun in Not Halt umbenannt werden?

Antwort: Da es sich um keine wesentliche Änderung handelt, ist es ausreichend, wenn die Maschine den damals gültigen Normen und Vorschriften entspricht.

Es ist jedoch empfehlenswert, zu überprüfen, ob es durch die aktuelle Beschriftung zu einem gefährlichen Zustand kommen kann. Kann es z.B. zu einer Gefährdung durch Strom (z.B. Hochspannungsprüfung) an der Maschine kommen, bei der die Beschriftung Not Aus etwas anderes als die tatsächliche Wirkung suggerieren würde?

Sollte der Aufwand überschaubar sein, so wäre es empfehlenswert, die Beschriftung austauschen, um die heute gültigen gesetzlichen Anforderungen einzuhalten.

Letzte änderung des Artikels: 2015-08-20 13:56
Autor: Pilz GmbH & Co. KG
Revision: 1.0

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