Die technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) werden durch den Ausschuss für Betriebssicherheit ermittelt und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bekannt gemacht.
Die TRBS spiegeln den Stand der Technik und weitere gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln, sowie für deren sicheren Betrieb wieder. Durch technische Regeln werden somit die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung konkretisiert. Sie geben Hilfestellung bei der Ermittlung und Kategorisierung von Gefahrenstellen und Gefährdungspotenzialen und zeigen Möglichkeiten zu deren Abstellung auf.
Bei der Anwendung von TRBS besteht, ähnlich wie bei harmonisierten Normen, eine "Vermutungswirkung", dass der Arbeitgeber die Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung erfüllt.