Dort wo möglich und anwendbar, sollte die EG-Konformitätserklärung bzw. die Einbauerklärung der Betriebsanleitung beigefügt werden.
Alternativ kann die EG-Konformitätserklärung, wie auch die Einbauerklärung als gesondertes Dokument der technischen Dokumentation der Maschine beigefügt werden.