Frage: Im konkreten Fall handelt es sich um eine Maschine, bei der durch Riemenantriebe irreversible Verletzungen auftreten können. Ist der Not-Halt dann 2-kanalig auszuführen, obwohl die Gefahrstellen bereits durch trennende Schuzteinrichten abgesichert sind?
Antwort: Die Einstufung des PLr des Not-Halts muss aus der Risikobeurteilung hervorgehen.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass für jede Maschine eine Risikobeurteilung erstellt werden muss.
Wird in einer C-Norm nicht vorgegeben in welchem PL (Performance Level) der Not-Halt ausgeführt werden muss, so muss dieser in der Risikobeurteilung festgelegt werden.
Die Empfehlung lautet, die Einstufung des Not-Halts immer anhand der größten Gefährdung, die von der Maschine ausgeht, vorzunehmen.