Grundsätzlich darf die Maschine nicht automatisch wieder anlaufen.
Sollte die Risikobeurteilung jedoch ergeben haben, dass vom Vorgang keine Gefahr ausgeht, so kann die Maschine auch automatisch anlaufen.
Voraussetzung hierfür ist z.B., dass es ausgeschlossen ist, dass sich ein Körperteil noch nach dem Schließen der Schutzeinrichtung in der Maschine befindet. Im geschilderten Fall bedeutet dies z.B., dass die Teile nur über eine kleine Klappe eingelegt werden, so dass ein Ganzkörper-Zugang gar nicht erst möglich ist.