Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht vor, dass die gesamte Sicherheitsfunktion getestet werden muss. Dies bedeutet vom Sensor bis zum Aktor. Die Funktionen, die über das PNOZ überwacht werden, müssen nicht nochmals separat überprüft werden.
Darüber hinaus wird in der Betriebssicherheitsverordnung gefordert, dass die Prüfung durch eine befähigte Person durchgeführt wird.
Befähigte Person:
http://www.wissen-maschinensicherheit.de/faq/content/9/11/de/was-ist-eine-befaehigte-person.html