Ob sie eine Zwangsdynamisierung benötigt wird, ergibt sich aus der Risikobeurteilung, die für jede Maschine erstellt werden muss.
Wenn eine kontinuierliche Überwachung der Zustände von Teilen des Steuerungssystems technisch nicht möglich ist, müssen Zwangsdynamisierungen vorgesehen werden.
Beispiel: Motorbremsen verfügen hinsichtlich des Zustandes der Bremse „geöffnet/geschlossen“ im Allgemeinen über keine zuverlässigen Signalausgänge. Daher kann für den Fall, dass ein Kanal des 2-kanaligen Haltesystems mit Motorbremsen realisiert wird, eine Zwangsdynamisierung (zyklischer Bremsentest) als Maßnahme zur Fehlerkennung für die Motorbremse vorgesehen werden.