Betriebssicherheit

Ist bei gebrauchten Maschinen eine Aktualisierung auf den neusten Stand der Technik notwendig?

Anhang 1, Nr. 2.18 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in Kombination mit §4 Abs. 2 legt den Schutz gegen direktes oder indirektes Berühren spannungsführender Teile fest. Die DIN EN 60204-1 beinhaltet jedoch keine Verpflichtung für eine Nachrüstung gebrauchter Maschinen. Jedoch müssen Bauteile, die an einer gebrauchten Maschine ausgetauscht werden, den heutigen Stand der Technik aufweisen.

 

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