In der Regel gehören Persönliche Schutzausrüstungen nicht zu den Arbeitsmitteln nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese fallen unter die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Benutzung persönlicher Schutzausrüstungen bei der Arbeit (PSA-BV). Auch hier gibt es einige Ausnahmen, wie z. B. Flaschen für Atemschutzgeräte.
Betriebssicherheit
Gehören Persönliche Schutzausrüstungen zu den Arbeitsmitteln nach BetrSichV?
Stammhaus
Pilz GmbH & Co. KG
Felix-Wankel-Straße 2
73760 Ostfildern
Deutschland
Telefon: +49 711 3409-0
E-Mail: info@pilz.de
Technischer Support
Telefon: +49 711 3409 444
E-Mail: techsupport@pilz.de
War dieser Artikel hilfreich?