Solche Sicherheitsbauteile fallen nachdem sie erstmals innerhalb der EU in Verkehr gebracht wurden in die Verantwortung des Betreibers und somit wie alle Arbeitsmittel unter die EU- Arbeitsmittelbenutzerrichtlinie 2009/104/EG in Deutschland umgesetzt als Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Unter § 10, Abs.1 der BetrSichV "Prüfung der Arbeitsmittel" steht:
(1) Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dass die Arbeitsmittel, deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme... geprüft werden. Die Prüfung hat den Zweck, sich von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion dieser Arbeitsmittel zu überzeugen. Die Prüfung darf nur von hierzu befähigten Personen durchgeführt werden.
D.h. Sie dürfen sie wieder verwenden , müssen aber sicherstellen, dass die Bauteile noch dem Stand der Technik entsprechen, sicher funktionieren und ordnungsgemäß montiert wurden.