Maschinenrichtlinie

Anforderungen an die Sicherheit und den Gesundheitsschutz sollen in der Europäischen Union einheitlich geregelt sein. Da der Maschinenbau einer der wichtigsten technischen Teilsektoren und einer der industriellen Kernbereiche der Wirtschaft der Union ist, wurden Regelwerke für den freien Handel von Maschinen etabliert. Diese gelten sowohl für Hersteller als auch Betreiber und Inverkehrbringer von Maschinen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).

Das wichtigste Regelwerk ist die Maschinenrichtlinie (MRL). Offizieller Titel lautet: Richtlinie 2006/42/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Maschinen und zur Änderung der Richtlinie 95/16/EG (Neufassung).

Gültig ist die Maschinenrichtlinie seit dem 29. Dezember 2009. Die Maschinenrichtlinie musste in jedem EU-Mitgliedsstaat erst in nationales Recht umgewandelt werden. Auch außerhalb der EU findet die Maschinenrichtlinie als Regelwerk Anwendung, beispielsweise in der Schweiz, Türkei, Norwegen, aber auch in Brasilien und Argentinien.
Am 20. Januar 2027 wird die Maschinenrichtlinie durch die Maschinenverordnung 2023/1230 abgelöst. Hier gilt eine Stichtagsregelung: ab diesem Datum muss die Maschinenverordnung verbindlich angewendet werden.

Konstruktion & Herstellung von Maschinen gemäß Maschinenrichtlinie:

  • Die Maschine muss mechanisch und elektrisch sicher gestaltet werden. Dies umfasst die Vermeidung von Gefahren wie beweglichen Teilen, elektrischen Risiken und anderen potenziellen Gefahrenquellen.
  • Die Funktionale Sicherheit muss umgesetzt werden. Dies beinhaltet beispielsweise die Implementierung Sicherheitsfunktionen, um Unfälle zu verhindern.
  • Zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens muss die Maschine bereits sicher sein. Dies bedeutet, dass sie alle relevanten Sicherheitsanforderungen erfüllen muss.
  • Eine sichere Bedienung der Maschine muss gewährleistet sein. Dies umfasst Aspekte wie klare Anweisungen für den Bediener, leicht verständliche Bedienelemente und ergonomisches Design.
  • Sicherheits- bzw. Schutzeinrichtungen der Maschine dürfen nicht einfach umgangen werden, Stichwort Manipulation von Sicherheitseinrichtungen. Sie sind entscheidend für den Schutz von Bedienern und anderen Personen.
  • Es werden Konformitätsbewertungsverfahren mit Risikobeurteilung durchgeführt. Dies hilft sicherzustellen, dass die Maschine alle relevanten Sicherheitsanforderungen erfüllt.
  • Nach erfolgreicher Bewertung erfolgt die Konformitätserklärung und das Anbringen des CE-Kennzeichens.
  • Es ist wichtig, eine Technische Dokumentation und eine Betriebsanleitung zu erstellen. Diese sollten Benutzer und Bediener der Maschine deutlich auf vorhandene Restrisiken hinweisen.

Harmonisierte Normen

Normen haben in der Regel keinen rechtsbindenden Charakter, außer wenn sie im offiziellen Amtsblatt der EU veröffentlicht oder in nationale Gesetze und Bestimmungen überführt werden. Die Veröffentlichung dieser sogenannten harmonisierten Normen löst die „Vermutungswirkung“ aus.

Weiterführende Informationen:

Stammhaus

Pilz GmbH & Co. KG
Felix-Wankel-Straße 2
73760 Ostfildern
Deutschland

Telefon: +49 711 3409-0
E-Mail: info@pilz.de

Technischer Support

Telefon: +49 711 3409 444
E-Mail: techsupport@pilz.de

War dieser Artikel hilfreich?