Definitionen und Sicherheitsanforderungen gemäß der ATEX-Richtlinie

Definitionen und Sicherheitsanforderungen gemäß der ATEX-Richtlinie

Die ATEX-Richtlinie wurde an das neue europäische Rahmenrecht angepasst. Ab dem 20. April 2016 gilt somit, dass nur noch Produkte unter der neuen Richtlinie zur Verfügung gestellt werden dürfen. Die Zertifikate nach der ATEX Richtlinie 2014/34/EU werden ab dem 20. April 2016 ausgestellt. Die Zertifikate nach der alten ATEX Richtlinie 94/9/EG behalten ihre Gültigkeit.

ATEX steht für ATmosphère EXplosibles. Für Hersteller und Betreiber existieren zwei zentrale Richtlinien die der Vermeidung von Explosionen und damit dem Schutz von Menschen, Umwelt und Anlagenwerten dienen:

  • ATEX- Richtlinie 2014/34/EU (relevant für  Herstellern und deren Produkte)
  • ATEX- Richtlinie 1999/92/EG (relevant für Betreiber)

Die Produktrichtlinie dient dem Schutz von Menschen vor Explosionsgefahren. Sie regelt die grundlegenden Sicherheitsanforderungen beim Inverkehrbringen von Produkten, die in explosionsgefährdeten Bereichen eingesetzt werden. Eingeschlossen sind auch nicht-elektrische Geräte. Der Nachweis, dass die Vorgaben der Richtlinie eingehalten wurden, hat durch entsprechende Konformitätsbewertungsverfahren zu erfolgen.

Ergänzend dazu sind die Vorschriften der Betriebsrichtlinie darauf ausgelegt, Personen zu schützen, welche explosionsfähigen Atmosphären ausgesetzt sind. Sie besagt auch, dass der Arbeitgeber ein Explosionsschutzdokument als Teil der Gefährdungsbeurteilung zu erstellen hat.

Vorgaben der Betriebsrichtlinie sind u.a.:

  • Primärer Explosionsschutz: Reduktion bzw. Verhinderung der Bildung explosionsfähiger Atmosphäre
  • Sekundärer Explosionsschutz: Vermeidung wirksamer Zündquellen
  • Tertiärer Explosionsschutz: Beschränkung der Auswirkung einer eventuellen Explosion auf ein unbedenkliches Maß

 

Titel der ATEX-Richtlinie

ATEX- Richtlinie 2014/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für Geräte und Schutzsysteme zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen.

ATEX- Richtlinie 1999/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1999 über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können.

Stammhaus

Pilz GmbH & Co. KG
Felix-Wankel-Straße 2
73760 Ostfildern
Deutschland

Telefon: +49 711 3409-0
E-Mail: info@pilz.de

Technischer Support

Telefon: +49 711 3409 444
E-Mail: techsupport@pilz.de

War dieser Artikel hilfreich?