Wesentliche Veränderung

Was ist eine wesentliche Veränderung?

Zur Maschinenrichtlinie 2006/42EG existiert folgende Interpretation: Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG 2. 2. Auflage Juni 2010, §72 4. Absatz – Neue und gebrauchte Maschinen: Abschnitt 2.1:

"Die Maschinenrichtlinie gilt auch für Maschinen, die auf gebrauchten Maschinen basieren, welche so wesentlich umgebaut oder wieder aufgebaut worden sind, dass sie als neue Maschinen angesehen werden können."

Der unbestimmte Begriff "wesentliche Veränderung" wird außerdem in einem Interpretationspapier des  Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) und der Länder konkretisiert. Dieses Papier hat grundsätzlich nur in Deutschland Gültigkeit.

Was bringt eine wesentliche Veränderung mit sich?

Ergibt sich aus der Risikobeurteilung, dass eine wesentliche Veränderung vorliegt, so ist gemäß dem Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) die Maschine (das Produkt) als neue Maschine (neues Produkt) zu bewerten. Das bedeutet, die Anforderungen an das Inverkehrbringen (Konformitätsbewertungsverfahren) müssen erfüllt werden. Dies bringt einen sehr hohen Zulassungsaufwand für den Anwender mit sich!
 

Quelle:

Interpretationspapier des BMAS: Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" Bekanntmachung des BMAS vom 09.04.2015, Az. IIIb5-39607-3 veröffentlicht im Gemeinsamen Ministerialblatt GMBI, S. 183.

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