Eine Maschine mit Baujahr vor 1995 soll von einem Fremdunternehmen überholt werden. Es handelt sich um keine wesentliche Änderung, aber die Maschine soll CE-zertifiziert werden. Ist dann das Fremdunternehmen für die Zertifizierung verantwortlich?
Wenn keine wesentliche Änderung vorliegt ist keine CE-Zertifizierung notwendig. Jedoch muss die Maschine mindestens den Anforderungen des Anhang I der Betriebssicherheitsverordnung genügen.
Das Fremdunternehmen wird nie Hersteller werden, jedoch haben Sie die Möglichkeit das Fremdunternehmen als Bevollmächtigter nach Maschinenrichtlinie zu beauftragen, das Konformitätsbewertungsverfahren für Sie durchzuführen.