Ein Bevollmächtigter ist laut Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG die Person, die durch den Hersteller dazu bevollmächtigt wurde in dessen Namen einen Teil, oder alle Pflichten und Formalitäten die mit dieser Richtlinie verbunden sind zu erfüllen.
Als bevollmächtigte Person kann jede in der europäischen Gemeinschaft ansässig natürliche, oder juristische Person angesehen werden. Grundlage hierfür ist die schriftliche Bevollmächtigung durch den Hersteller.