Ja, sofern die Maschine innerhalb der EU weiterverkauft wird und sich noch im Originalzustand befindet. Der neue Betreiber muss dann lediglich eine Gefährdungsbeurteilung gemäß Betriebssicherheitsverordnung (in Deutschland bzw. gemäß anderer nationaler Gesetze in anderen EU-Ländern) durchführen.
Als Dokument muss der Maschine die Betriebsanleitung beigefügt werden.