Muss bei Betätigung des Not-Halts an einer Maschinenanlage der Not-Halt jeder Einzelmaschine rückgestellt bzw. quittiert werden?

Frage:

Eine Maschinenanlage besteht aus mehreren Einzelmaschinen und jede dieser Maschinen ist mit einer separaten Steuerung ausgestattet. Zusätzlich gibt es eine übergeordnete Steuerung/Leitstand. Muss bei Betätigung des Not-Halts der Not-Halt Befehl an jeder der Einzelmaschinen quittiert werden oder kann der anstehende Not-Halt Befehl vom übergeordneten Leitstand aus für die Einzelmaschinen zurückgesetzt werden, um die Anlage wieder in Gang zu setzen?


Antwort:

Die Rückstellung des Not-Halts darf laut DIN EN ISO 13850 nur direkt an der Not-Halt-Einrichtung erfolgen, an der der Befehl ausgelöst wurde und es muss die absichtliche Handlung einer Person sein.

Betätigte Not-Halt-Schalter dürfen nur dann wieder zurückgestellt werden, wenn die Gefahr, die zum Auslösen der Not-Halt-Funktion geführt hat, mit Sicherheit abgestellt wurde. Kann dies von der Position der Not-Halt-Einrichtung nicht vollständig geprüft werden, da beispielsweise der Wirkungsbereich des Not-Halts nicht vollständig einsehbar ist, können zusätzliche Geräte zur Rückstellung bereitgestellt werden, beispielsweise Starttaster. Dies muss in der Risikobeurteilung der Maschine betrachtet und beurteilt werden. Dabei ist zu beachten, dass das Stillsetzen im Notfall (Not-Halt) eine ergänzende Schutzmaßnahme ist und kein primäres Mittel zur Risikominderung.

Außerdem: Das Rückstellen der betätigten Not-Halt-Einrichtung darf nicht automatisch zu einem Wiederanlauf der Maschine führen, sondern darf nur das Wiederingangsetzen der Maschine vorbereiten. Das Ingangsetzen einer Maschine darf nur durch absichtliches Betätigen einer hierfür vorgesehenen Befehlseinrichtung möglich sein. [Maschinenrichtlinie, 2006/42/EG, Anhang I - 1.2.3]

 

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